Landtag - Mainz:Landtag beendet Wahlausschluss Behinderter bei Landtagswahl

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Mainz (dpa/lrs) - Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, sind in Rheinland-Pfalz nicht länger pauschal von Landtagswahlen ausgeschlossen. Eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes beschloss der Landtag in Mainz am Mittwoch. Während die Ampel-Fraktionen von SPD, FDP und Grünen sowie die oppositionelle CDU-Fraktion dafür stimmten, enthielt sich die AfD.

Die Änderung ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Das hatte befunden, dass Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten betreute Menschen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Entsprechend wird der Passus im Landeswahlgesetz zum Ausschluss vollständig Betreuter ersatzlos gestrichen, sie können damit bei der Landtagswahl im kommenden März mitwählen. Nach Angaben der grünen Abgeordneten Pia Schellhammer betrifft das über 2000 Menschen im Land. Um eine unzulässige Beeinflussung zu verhindern, ist die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten unzulässig. Das Kommunalwahlgesetz war schon vor den Kommunalwahlen 2019 geändert worden.

Gewährt wird vollständig Betreuten bei Landtagswahlen auch das passive Wahlrecht, sie werden wählbar. Künftig sind das grundsätzlich auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Daran störte sich die AfD-Fraktion. Dies sei nicht sinnvoll, diese Änderung sei im Landeswahlgesetz auch nicht nötig gewesen, sagte der Abgeordnete Timo Böhme. Ein aktives Wahlrecht hatte diese Gruppe in Rheinland-Pfalz bereits.

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