Krankheiten - Berlin:Anwalt scheitert mit Klage gegen Corona-Regelungen

Berlin
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Ein Berliner Rechtsanwalt ist auch vor dem Oberverwaltungsgericht der Bundeshauptstadt mit seinem Eilantrag gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie gescheitert. Der 11. Senat stellte in seiner am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung fest, dass die Regelungen verhältnismäßig seien. Die "hohe Dynamik des Infektionsgeschehens und die damit verbundene Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems" rechtfertigten die verfügten Kontaktbeschränkungen (Az.: OVG 11 S 20/20).

Das OVG bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 14 L 31.20). Der Anwalt hatte die Auffassung vertreten, die sogenannte Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. März greife unverhältnismäßig in seine Freiheit zur Berufsausübung ein. Zudem werde es den Rechtssuchenden erheblich erschwert, bei ihm Rat zu bekommen.

"Der hohe Rang der Rechtsgüter Leben und Gesundheit lasse keinen Zweifel daran, dass die vom Antragsteller angegriffene Einschränkung, Anwaltstermine nur in dringenden Fällen wahrzunehmen, angemessen sei", heißt es in der Mitteilung des OVG. Die Verordnung verstoße mit Blick auf Gewerbebetriebe auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, denn solche Betriebe seien aus Sicht des Senats für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs notwendig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: