Prozesse - Neumünster:Haftstrafe für mutmaßliches Mitglied des "Aryan Circle"

Deutschland
Ein Justizbeamter nimmt den Angeklagten fest. Foto: Frank Molter/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Neumünster(dpa/lno) - Wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie weiterer Delikte muss ein mutmaßliches Mitglied der rechtsradikalen Gruppierung "Aryan Circle" zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neumünster sprach den 23 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch nach zweitägiger Verhandlung auch der Beleidigung von Polizeibeamten, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und Sachbeschädigung schuldig. Es ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Entzugsanstalt, dem sogenannten Maßregelvollzug, an. In vier der zwölf angeklagten Fälle sprach das Schöffengericht den 23-Jährigen frei.

Die Richter folgten weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Der Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte beging die Taten meist unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein Gutachter bescheinigte ihm deswegen in mehreren Fällen eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Wegen einer frühen Persönlichkeitsstörung habe der Angeklagte einen Hang sich zu berauschen und werde dann extrem gewalttätig. Laut Gutachter will sich der 23-Jährige therapieren lassen. Zugleich habe er sich wegen des dortigen exzessiven Trinkens vom "Aryan Circle" losgesagt.

Der Angeklagte war in einer psychiatrischen Klinik festgenommen worden, in die er sich nach der letzten Tat freiwillig zurückgezogen hatte. Dabei hatte er ein Opfer mit Springerstiefeln mehrfach wuchtig gegen den Kopf getreten und schwer verletzt.

Wie sehr die dem Angeklagten zur Last gelegten Gewaltdelikte nachwirken, machten mehrere Zeugen vor dem Schöffengericht deutlich. Ein 21-Jähriger berief sich zitternd auf einen Blackout. Ihm soll der Angeklagte unter anderem so ins Gesicht geschlagen haben, dass das Opfer einen Jochbeinbruch erlitt.

Eine 49-jährige Zeugin zeigte sich noch immer geschockt von einer gewalttätigen Attacke des Angeklagten in Sülfeld (Kreis Segeberg). Er schlug ihr ins Gesicht, als sie ihn mit Wasser übergoss, um einen Reizgasangriff des Angeklagten auf einen Mann zu stoppen. Sie hatten Aufkleber der rechten Gruppierung entfernt, die im Visier des Staatsschutzes steht. Im März wurde in mehreren Bundesländern Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppierung durchsucht.

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