Krankheiten - Schleswig:OVG bestätigt Anreiseverbot für Nebenwohnungen

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schleswig (dpa/lno) - Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat als zweite Instanz das vom Kreis Nordfriesland verfügte Anreiseverbot zur Nutzung von Zweitwohnungen als rechtmäßig bestätigt. Es sei um zwei Beschwerdeverfahren gegangen, in denen Zweitwohnungsbesitzer anreisen und im Homeoffice arbeiten wollten, teilte das OVG am Freitag mit. Die Antragsteller waren bereits vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Schleswig-Holstein hat wegen der Corona-Pandemie ein Einreiseverbot für Touristen und auch Zweitwohnungsbesitzer verfügt, das die Kreise mit Allgemeinverfügungen juristisch umgesetzt haben.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sei der Kreis gehalten, der Verbreitung des neuartigen Coronavirus entgegenzuwirken und die nötigen Maßnahmen zu treffen, betonte das OVG. Beanstandungsfrei berufe sich der Kreis darauf, dass das Virus vermutlich gerade durch auswärtige Personen verbreitet werde, die erst im Skiurlaub gewesen seien und danach in ihre Ferienwohnung reisten. So kämen Menschen in Kontakt, die sonst keinen Kontakt hätten. Allein in Nordfriesland gebe es mehrere Tausend Ferienwohnungen.

Der 3. Senat des OVG habe deshalb keinen Zweifel, dass die untersagte Anreise ein verhältnismäßiges Mittel darstelle, um die Ausbreitung des neuartigen Virus einzudämmen und die medizinischen Versorgungskapazitäten im Kreisgebiet vor Überlastung zu schützen.

Es dürfe nicht so weit kommen, dass medizinisches Personal darüber entscheiden müsse, welche beatmungspflichtigen Patienten von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen würden. Das Interesse der Antragsteller an einer uneingeschränkten Nutzung ihrer Nebenwohnung muss laut OVG hinter diesem überragenden öffentlichen Interesse zurückstehen, zumal es sich um eine nur vorübergehende Maßnahme handele und bei schwerwiegenden Gründen Ausnahmen möglich seien. Eine Ausnahmemöglichkeit wegen Homeoffice vermochten weder das Verwaltungsgericht noch das OVG dafür anzuerkennen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: