Prozesse - München:Hammer-Attacke auf Nachbarn: Drei Jahre und neun Monate Haft

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Copyright: pixabay.com/Decker & Böse Rechtsanwaltsgesel/obs/Symbolbild (Foto: dpa)

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München/Fürstenfeldbruck (dpa/lby) - Nirgendwo, so sagt der Anwalt der Nebenklage am Donnerstag vor dem Landgericht München II, nirgendwo kochen die Emotionen so hoch wie beim Streit unter Nachbarn. Nirgendwo werde es so irrational. Ein bis zur Tat völlig unbescholtener Familienvater aus Fürstenfeldbruck muss für eine Hammer-Attacke auf seinen jungen Nachbarn und dessen Freunde für drei Jahre und neun Monate in Haft.

Das Gericht verurteilte den 56-Jährigen, den sein Anwalt als "völlig durchschnittlichen Zeitgenossen" beschreibt, wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, die Verteidigung auf eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Beide verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel.

Der Deutsche hatte die Tat vor Gericht weitgehend eingeräumt: Als der 18-Jährige und dessen Freunde im August 2019 nachts vom Nachschub-Holen von der Tankstelle zurückkamen, ging er im gemeinsamen Treppenhaus auf sie los. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um Lärm. "Es war Partystimmung da oben", sagte der Mann zum Prozessauftakt. "Jede Freitagnacht und auch unter der Woche." Seine ganze Familie sei davon stark beeinträchtigt gewesen. "Jede Woche Höllenlärm."

Laut Anklage ging er mit den Worten "Jetzt reicht's" auf die jungen Leute los. "Sie haben sich in irgendeinem Tunnel befunden, wo man endlich mal zeigen kann, wo der Hammer hängt", sagte Staatsanwältin Karin Jung, die ihm bis dahin "eine durch und durch bürgerliche Existenz" bescheinigte, und zitierte eines der drei Opfer: "Es war wie im Blutrausch". Der Mann habe "losgeschlagen, als wenn es kein Morgen gäbe".

Als die Männer vor ihm flohen, folgte er ihnen zunächst barfuß, lief dann wieder hoch, um sich die Schuhe anzuziehen und fuhr ihnen dann auch noch mit dem Auto hinterher. "Ich dachte, ich jage sie noch ein bisschen", sagte er nach Angaben eines Polizeibeamten in seiner ersten Vernehmung nach der Tat.

Er habe den Hammer nur dabei gehabt, als er aus seiner Wohnung stürmte, um sich im Zweifel wehren zu können, sagte der Angeklagte in seiner Aussage vor Gericht. Die Staatsanwältin bezeichnete das allerdings als Schutzbehauptung. Auch das Gericht glaubte dies nicht. "Sie wollten eine Lektion erteilen."

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort. "Ich bedaure dies zutiefst und bitte die Geschädigten um Verzeihung", sagte er. "Es belastet mich sehr, dass ich von nun an mit dieser Tat in Verbindung stehe." Der Vertreter eines Nebenklägers sagte: "Es handelt sich hier um eine sinnlose, absurde Tat wie aus einem schlechten Film."

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