Justiz - Karlsruhe:Corona-Regeln: Neue Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht

Baden-Württemberg
Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Beim Bundesverfassungsgericht sind weitere Eilanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen. Einmal geht es um die in Berlin und Brandenburg verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionskrankheit, wie ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe am Montag sagte. Die zweite Verfassungsbeschwerde richtet sich demnach gegen die in der vergangenen Woche beschlossene Regelung, wonach Mietern in den nächsten drei Monaten nicht gekündigt werden darf, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Zuvor hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Die Richter haben im Eilverfahren schon drei Corona-Klagen abgewiesen. Zwei Strafrechtler aus München hatten vergeblich versucht, laufende Hauptverhandlungen zu stoppen, die der Vorsitzende Richter trotz möglicher Ansteckungsrisiken fortsetzen wollte. Zwei Studenten wehrten sich dagegen, dass Proteste und Demonstrationen im Moment generell verboten sind - auch das ohne Erfolg.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: