Justiz - Münster:Fahrverbote: Gericht veröffentlicht Schlichtungsergebnis

Deutschland
An der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und Schriftzügen. Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Nach Vergleichsverhandlungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit dem Land Nordrhein-Westfalen um drohende Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge veröffentlicht das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute das Ergebnis. Die Streitparteien hatten sich am 11. und 12. Februar zusammen mit Vertretern der betroffenen Städte Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Düren, Paderborn, Bochum und Bielefeld getroffen. Dabei war auch NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Zum Ergebnis hatten alle Seiten bis zum 28. Februar Stillschweigen vereinbart. Die Verhandlungen zu Wuppertal wurden auf den 10. März vertagt. Hier gab es noch Berechnungsbedarf auf dem Weg zu einer möglichen Einigung.

Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge drohen, wenn an den Messstellen der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Die Bezirksregierungen stellen Luftreinhaltepläne auf, um dieses Ziel zu erreichen. Der Deutschen Umwelthilfe gehen die angeordneten Maßnahmen oft nicht weit genug.

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