Agrar - Jena:Naturschützer hoffen auf echten Wolfsnachwuchs für Thüringen

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Ein Wolf. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Jena/Erfurt (dpa/th) - Die Ohrdrufer Wölfin ist nach Einschätzung des Naturschutzbund (Nabu) inzwischen so alt, dass sie Thüringen wohl nicht mehr allzu lange Wolfswelpen bescheren kann. "Sie ist seit 2014 nachgewiesen und schon gut neun Jahre alt", sagte Nabu-Wolfsexperte Silvester Tamás. "Die besten Tage hat sie schon gehabt, aber wir gehen davon aus, dass sie aktuell noch Nachwuchs bekommen kann."

Vor einiger Zeit hat sich ein Rüde zu ihr ins Revier auf dem Truppenübungsplatz bei Ohrdruf gesellt, so die Einschätzung von Tamás und der für den Wolf zuständigen Behörden. Die Naturschützer hoffen nun, dass die Wölfin eine Chance bekommt, sich mit dem Wolfsrüden zu paaren. "Aktuell ist Hochranzzeit, die Tiere sind in bester Stimmung", so Tamás.

Kommt es zur erfolgreichen Paarung, sei wohl gegen Ende April oder Anfang März mit Nachwuchs zu rechnen. Es wäre der erste Wurf der Fähe mit richtigen Wölfen. Zuvor hat sie Wolf-Hund-Mischlinge zur Welt gebracht. Die meisten dieser sogenannten Hybride sind inzwischen behördlich genehmigt geschossen worden. Die Mischlinge sollen nicht den Genpool freilebender Wölfe verwässern.

Auch die Wölfin selbst steht - obwohl eigentlich streng geschützt - auf der Abschussliste. Sie überwand nachweislich wiederholte Male als besonders sicher eingestufte Schutzzäune und riss viele Ziegen und Schafen. Aus Sicht des Umweltministeriums qualifizierte sie sich damit zur Problemwölfin, deren Abschuss vertretbar sei, um Schäfer vor weiteren Schäden zu bewahren.

Die oberste Naturschutzbehörde genehmigte den Abschuss zwar. Doch der Nabu und der BUND klagen gegen die entsprechende Ausnahmegenehmigung. Einem Eilantrag der Verbände, der den Abschuss der Wölfin zumindest vorerst nicht erlaubt, wurde vor Gericht stattgegeben. Die Naturschutzbehörde hatte am Donnerstag noch nicht darüber entschieden, ob sie dagegen vorgehen möchte.

In jedem Fall tickt die Uhr: Denn auch die Frist, innerhalb der die Wölfin laut Ausnahmegenehmigung getötet werden darf, läuft Ende April aus. Dann gilt in Anbetracht möglichen Nachwuchses Schonzeit. Aus diesem Grund darf auch ein verbliebener Mischlingsnachkomme mit graufarbenem Pelz, der auch noch auf dem Truppenübungsplatz lebt, nur bis Ende April geschossen werden - die Verwechslungsgefahr mit der Mutter ist zu hoch. Das auch noch verbliebene Geschwistertier mit schwarzer Fellfarbe dürfen Jäger dagegen bis Ende des Jahres schießen.

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