Prozesse - Düsseldorf:Zeuge: Henker und Folterer in IS-Gefängnis war Deutscher

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Der Schriftzug "Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf" hängt an der Fassade des Landgerichts. Foto: Marcel Kusch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein Deutscher aus Dinslaken soll in einem IS-Gefängnis in Syrien Gefangene gefoltert und getötet haben. Der Deutsche sei dafür zuständig gewesen, sagte ein Zeuge am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht aus. Der IS-Scherge habe dort unter dem Kampfnamen Abu Ibrahim al-Almani sein Unwesen getrieben. Der Zeuge, ein 24-jähriger Syrer, berichtete, selbst in dem Gefängnis gefoltert worden zu sein.

Bei dem Folterschergen handelt es sich laut Anklage der Bundesanwaltschaft um den bereits als IS-Terroristen verurteilten und erneut angeklagten Nils D. (29) aus Dinslaken.

Der Deutsche sei, wenn er schreiend und schlagend durch das Gefängnis gezogen sei, maskiert gewesen, sagte der Zeuge im Gerichtssaal über den Angeklagten. Er erkenne ihn aber an seinen Augen wieder. Der IS-Mann habe nur wenig arabisch gesprochen, aber im Gefängnis zur Begrüßung regelmäßig auf Arabisch gesagt: "Mit dem Tod kommen wir zu Euch."

Der Deutsche habe mit drei weiteren Männern im Foltertrakt auf einen direkt neben ihm an den Armen aufgehängten Gefangenen so lange mit Stöcken eingeschlagen, dass dieser unmittelbar neben ihm gestorben sei. Etwa zwei Stunden nach dem Ende der Tortur seien seine Schmerzensschreie verstummt und sein Körper sei ganz kalt gewesen. Er sei dann in einen Leichensack gesteckt worden.

Die Aussage könnte eine Wende im Prozess gegen Nils D. bedeuten, der bereits kurz vor der Freilassung stand, weil der ursprüngliche Hauptbelastungszeuge der Anklage in der Türkei nicht geladen und vernommen werden konnte.

Der nun vernommene Zeuge, der inzwischen in Baden-Württemberg lebt, nannte noch zwei weitere ehemalige Gefangene des IS-Gefängnisses, die aussagebereit seien. Einer von ihnen habe den Deutschen sogar unmaskiert gesehen.

Nils D. war Mitglied der "Lohberger Brigade", einer Salafistengruppe, die sich aus Dinslaken-Lohberg nach Syrien abgesetzt hatte. Er war bereits 2015 als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der 29-Jährige ist in Düsseldorf nun wegen Mordes und Kriegsverbrechen wie Folter angeklagt. Die Verbrechen soll er 2014 im syrischen Manbidsch verübt haben.

Was bereits im ersten Urteil rechtskräftig festgestellt ist: Vermummt und mit einer Kalaschnikow bewaffnet war der arbeitslose Hauptschulabsolvent regelmäßig im Morgengrauen im sogenannten "Sturmtrupp", einer Spezialeinheit des IS, ausgeschwärmt, um vermeintliche Spione und Deserteure zu verhaften. D. war selbst auf einem Foto zu sehen, wie er einem Gefangenen lachend eine Pistole an den Hinterkopf hält.

Er selbst hatte geschildert, wie die Frauen kollabierten und die Kinder schrien, wenn er ihre Ehemänner und Väter aus den Häusern zerrte.

Auch die Folterkammern des IS hatte er im Gerichtssaal beschrieben: 20 Gefangene an Stangen unter der Decke aufgehängt, oder in Kästen gepfercht, wo sie tagelang in ihrer eigenen Notdurft ausharren mussten.

Dies deckte sich mit der Zeugenaussage vom Mittwoch. Rund 20 Menschen seien im Verhörtrakt gewesen, sagte der Zeuge. Er selbst habe sechs Tage auf den Zehenspitzen stehen müssen, bis er aus seinen Füßen geblutet habe.

In den sechs Haftzellen seien jeweils 30 bis 50 Gefangene auf wenigen Quadratmetern eingepfercht gewesen. "Wir mussten abwechselnd schlafen, weil sich nicht alle gleichzeitig hinlegen konnten. Dafür war kein Platz."

In seinem ersten Prozess hatte Nils D. behauptet, an Folterungen und Tötungen nicht beteiligt gewesen zu sein. Er habe das Gefängnis lediglich von außen bewacht. Einmal habe er allerdings die Leiche eines Folteropfers auf einer Müllkippe vergraben.

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