Urteile - Karlsruhe:Patientin klagt erfolgreich gegen eingestellte Ermittlungen

Baden-Württemberg
Eine Statue der Justitia. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Verfassungsklage eingereicht hatte die Patientin. (Az. 2 BvR 1763/16)

Die Frau war 2012 vom Pferd gestürzt und mit Gedächtnislücken und Schmerzen in die Klinik gekommen. Am nächsten Morgen wollten sie die Ärzte noch nicht entlassen. Als sie trotzdem mit ihrem Lebensgefährten die Klinik verließ, rief das Personal die Polizei.

Die Beamten überredeten die Frau, auf die Station zurückzukehren. Als sie dort ankam, waren an ihrem Bett schon Fixiergurte angebracht. Der Stationsarzt, ein Pfleger und ein Polizist fesselten sie mit Gewalt ans Bett. Der Amtsarzt verfügte, dass sie bis zum nächsten Tag auf der Intensivstation bleiben müsse, eine Richterin ordnete die weitere Unterbringung an.

Später stellten Gerichte fest, dass das rechtswidrig war. Die Frau erstattete Strafanzeige, die Ermittlungen wurden aber eingestellt.

Zu Unrecht, entschieden nun die Verfassungsrichter. In einem Fall wie diesem könne der Verzicht auf eine effektive Strafverfolgung das Vertrauen in das Gewaltmonopol des Staates erschüttern. Dem Beschluss zufolge hätten sich die Ermittler mit den Folgen des Vorfalls für die Patientin auseinandersetzen müssen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dort hatte sich die Frau zuletzt erfolglos gegen die Einstellung gewehrt.

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