Bürgerschaft - Hamburg:Neues Klimaschutzgesetz: Studie zu Auswirkung auf Wohnkosten

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Jens Kerstan und Peter Tschentscher, Umweltsenator und Erster Bürgermeister von Hamburg (l-r). Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Mit dem geplanten neuen Klimaschutzgesetz will der Hamburger Senat die energetische Sanierung von Wohnungen deutlich beschleunigen. Die auf Eigentümer und Mieter zukommenden Kosten sollen Experten in einer Machbarkeitsstudie klären, wie Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Dienstag in einer Ausschusssitzung der Bürgerschaft sagte. Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) erklärte, die Klimaziele seien mit Belastungen für die Bürger verbunden. Die Kosten müssten gerecht verteilt werden.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz sollen künftig zwei Prozent der mehr als 960 000 Hamburger Wohnungen jährlich modernisiert werden. Derzeit betrage die Sanierungsquote 0,6 Prozent, sagte Stapelfeldt. Die Pflicht zur energetischen Sanierung soll den Kohlendioxidausstoß um 576 000 Tonnen bis 2030 verringern.

Das Klimaschutzgesetz, das die Bürgerschaft noch vor der Wahl am 23. Februar verabschieden will, soll den CO2-Ausstoß Hamburgs bis 2030 gemessen am Wert von 1990 um 55 Prozent senken. Insgesamt sollen 7,1 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 eingespart werden. Bis 2050 soll Hamburg klimaneutral werden. Vorgesehen sind Maßnahmen in den vier Sektoren "Verkehr", "Private Haushalte", "Gewerbe, Dienstleistung, Handel" sowie "Industrie".

Das geplante Verbot von Öl- und Stromheizungen sowie von neuen Klimaanlagen soll aufgrund des EU-Rechts erst später endgültig beschlossen werden. Es sei bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Senat zwar bekannt gewesen, dass die EU-Kommission über diese Punkte drei Monate im Voraus informiert werden muss, sagte Kerstan. Doch erst der Konflikt um das österreichische Glyphosatverbot vom 9. Dezember habe gezeigt, dass das EU-Recht auch die Verabschiedung eines Gesetzes vor Ablauf der sogenannten Notifizierungspflicht nicht zulasse. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss mit seiner rot-grünen Mehrheit, die vom EU-Recht betroffenen Maßnahmen aus dem Entwurf herauszunehmen.

Kerstan verteidigte die vorgesehen Verbote und Vorschriften grundsätzlich. Um die Menschen vor dem Klimawandel zu schützen, müssten innerhalb kurzer Zeit deutliche Verhaltensänderungen erreicht werden. Das sei nur mit konkreten ordnungsrechtlichen Maßnahmen möglich. "Das unterscheidet unser Gesetz von allen anderen Klimaschutzgesetzen in Deutschland", sagte der Senator.

Die Machbarkeitsstudie zur energetischen Sanierung der Wohnungen soll nach den Worten von Stapelfeldt in enger Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft erfolgen. Es solle einen Beirat zur Studie geben, in dem Vertreter von Wissenschaft und Wirtschaft sitzen werden. Erste Ergebnisse erwartet sie in einem halben Jahr. Die SPD-Politikerin räumte ein: "Ich habe keine Hinweise darauf, dass das (die Sanierung) mietenneutral geht."

Problematisch könnten die Sanierungsvorschriften vor allem für Eigentümergemeinschaften im Altbaubestand und Einzeleigentümer sein, sagte Stadtentwicklungs-Staatsrat Matthias Kock. Mit Steuererleichterungen seien viele aus dieser Gruppe einverstanden, Förderprogramme würden dagegen nicht so gerne in Anspruch genommen.

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