Strafvollzug - Mainz:123 Gefangene wegen Weihnachtsamnestie früher auf freiem Fuß

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Mainz (dpa/lrs) - Aus Anlass des Weihnachtsfestes sind in Rheinland-Pfalz 123 Gefangene entlassen werden. Das waren vier mehr als 2018, sagte der Sprecher des Justizministeriums in Mainz, Christoph Burmeister. Die Zahl habe in den vergangenen sechs Jahren zwischen 114 (2016) und 126 (2015) gelegen.

Die Gnadenregelungen aus Anlass des Weihnachtsfestes hätten sich seit 1989 zu einer Tradition entwickelt. Jeder Fall, der in Betracht komme, werde von der zuständigen Staatsanwaltschaft einzeln geprüft. Überhaupt in Frage kamen nur Häftlinge, deren Strafende in die Zeit vom 13. November bis zum 6. Januar 2020 fiel. Sie wurden nach einer positiven Einzelfallprüfung am 12. November vorzeitig entlassen.

Ausgeschlossen sind beispielsweise Gefährder sowie Gefangene, die mit der vorzeitigen Entlassung nicht einverstanden sind, oder wenn Gründe der Fürsorge entgegenstehen. Wenn sie etwa mit einer Ausweisung oder Auslieferung rechnen müssen. Aber auch, wenn die Häftlinge während des Vollzugs oder einer Unterbrechung neue Straftaten begangen haben oder nach einem Ausgang mit erheblicher Verspätung zurückgekehrt sind.

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