Justiz - Frankfurt am Main:Streit über Zwischenruf: Landgericht entscheidet für Künast

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Frankfurt/Berlin (dpa/lhe) - Im Streit über einen Facebook-Eintrag mit einem angeblichen Zitat der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast zu Sex mit Kindern hat das Frankfurter Landgericht für die Politikerin entschieden. Hintergrund ist ein Zwischenruf Künasts aus den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Der Autor des Facebook-Eintrags gebe Künast nicht korrekt wieder, befand die Pressekammer des Landgerichts laut einer Mitteilung vom Freitag. Es handele sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, die die Grünen-Politikerin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletze. Der Post hatte zahlreiche drastische und sexistische Kommentare zur Folge. (Aktenzeichen 2-03 O 194/19)

Der Zwischenruf Künasts erfolgte 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Ein CDU-Abgeordneter hatte eine andere Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf Künasts lautete nach Gerichtsangaben: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."

Dies habe der Beklagte im März 2019 auf Facebook aufgegriffen und unter anderem hinzugefügt, Künast habe erklärt, wenn keine Gewalt im Spiel sei, sei Sex mit Kindern "ganz ok". Dies sei falsch, erklärten die Richter. Zudem erwecke der Autor den Eindruck, es handele sich um eine aktuelle Äußerung.

Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter einen Einspruch gegen einen Beschluss vom 15. Mai zurück, der es dem Beklagten untersagte, den Eindruck zu erwecken, Künast habe sich wie von ihm zitiert geäußert. Das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig.

Künast erklärte bei Twitter, sie habe gewonnen. "Fake hat keine Meinungsfreiheit", schrieb die Politikerin.

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