Justiz - Schleswig:Gericht: Land kann Fracking wasserrechtlich nicht verbieten

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Schleswig (dpa/lno) - Das Land Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungszuständigkeit, um Fracking wasserrechtlich zu verbieten. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig in seinem am Freitag verkündeten Urteil entschieden. Der Antrag der Volksinitiave zum Schutz des Wassers wurde zurückgewiesen. Die Volksinitiative wollte mit einem neuen Paragrafen 7a im Landeswassergesetz ein vollständiges Frackingverbot regeln. Hinsichtlich dieser Regelung hat der Landtag die Volksinitiative für unzulässig erklärt. Er geht davon aus, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für ein generelles Frackingverbot hat.

Das Gericht bestätigte diese Ansicht mit seinem Urteil. Demnach falle der von der Volksinitiative vorgeschlagene Paragraf in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts. Da der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Frackingthematik "umfassend" Gebrauch gemacht hat, hat das Land keine Befugnis zur Gesetzgebung, wie das Gericht entschied. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

Die anderen Teile der Volksinitative wurden vom Landtag für zulässig erklärt. Für diese wurde die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt, das derzeit läuft. Dieses Volksbegehren ist nicht Gegenstand des vom Landesverfassungsgericht entschiedenen Verfahrens.

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