Energie - Lüneburg:Gericht: Keine Windräder auf Tiefflugstrecke des Bundeswehr

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Lüneburg (dpa/lni) - Auf dem Korridor einer Tiefflugstrecke der Bundeswehr im Landkreis Hameln-Pyrmont dürfen keine Windräder gebaut werden. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Mittwoch entschieden (Az. 12 A 828/17) und damit ein gleich lautendes erstinstanzliches Urteil bestätigt.

Der 12. OVG-Senat schloss sich der Ansicht der Bundeswehr an, dass von den drei geplanten bis zu 200 Meter hohen Windrädern eine Gefahr für den Luftverkehr ausgehe. Ohne Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde sei die Genehmigung der Stadt Hameln für die Windräder rechtswidrig. Auf dem Gebiet liegt eine Tiefflugstrecke, die die Bundeswehr für die Ausbildung von Hubschrauberpiloten nutzt.

Die Bundeswehr war mit ihrer Klage bereits in erster Instanz am Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich. Das Gericht hatte argumentiert, die seit über 20 Jahren genutzte Tiefflugstrecke des Internationalen Hubschrauberausbildungszentrums der Bundeswehr in Bückeburg sei zwingend notwendig, um den Verteidigungsauftrag zu erfüllen. Dem stünden die geplanten Windräder entgegen.

Eine Revision gegen das OVG-Urteil hat der Senat nicht zugelassen.

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