Prozesse - Torgelow:Mordprozess um Leonie: Sanitäter benennt Ungereimtheiten

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Mordprozess um den Tod der sechsjährigen Leonie sind weitere Ungereimtheiten aufgetaucht. Am Dienstag erklärte der Rettungssanitäter, der am 12. Januar als Erster am Bett des Mädchens aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) war, dass er "ein lebloses, halb zugedecktes Kind" vorfand, das auf dem Rücken lag. "Uns wurde auch wegen der Verletzungen schnell klar, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist", sagte der 60-Jährige im Landgericht Neubrandenburg.

Die Lage Leonies stehe im Widerspruch zu den Angaben des Angeklagten bei Vernehmungen. Dort hatte er erklärt, er habe Leonie in "stabiler Seitenlage" hingelegt, bevor die Retter kamen. Eine Erklärung, warum die Retter erst mehr als vier Stunden nach dem angeblichen Treppensturz gerufen wurden, habe der Stiefvater damals nicht gegeben. Außerdem seien im Bett keine Kühlakkus gefunden worden, die dem Mädchen zum Lindern der Schmerzen gegeben worden sein sollen, sagte der Sanitäter.

Dem Stiefvater wird Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Der 28-Jährige soll Leonie mehrfach so schwer misshandelt haben, dass sie am 12. Januar infolge der Verletzungen starb. Um die Taten zu verdecken, habe der Angeklagte erst viel später Rettungskräfte informiert als nötig, heißt es in der Anklage. Der Angeklagte hatte bei Ermittlungen einen Treppensturz des Mädchens als Ursache für die Verletzungen angegeben, das bezweifeln die Ermittler aber. Der Mann soll auch verhindert haben, dass die Mutter eher medizinische Hilfe holt.

Auch die damalige Notfallseelsorgerin, die sich vor allem um die Mutter gekümmert hatte, äußerte am Dienstag vor Gericht Unverständnis darüber, dass nicht früher nach dem angeblichen Sturz medizinische Hilfe geholt worden war. Die Rettungsstelle liegt nur rund 600 Meter von dem Haus in Torgelow entfernt, in dem sich das tragische Ereignis abgespielt hat.

Der Richter erklärte am Dienstag, dass gegen eine Mitarbeiterin eines Sozialdienstes wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht ermittelt wird. Die 48-jährige Frau war am Abend des 12. Januar im Auftrag des Kreisjugendamtes in der Torgelower Wohnung, wo sie prüfen sollte, ob zwei kleinere Geschwisterkinder nach dem Vorfall dort versorgt werden können. "Ich stellte mich damals vor, da schlug mir gleich Aggression entgegen", sagte die Frau vor Gericht und wies auf den Angeklagten. Sie habe erklärt, dass sie nur Hilfsangebote machen und nicht die Kinder wegnehmen wolle. Daraufhin habe der Mann sich beruhigt.

Die Geschwister habe sie nicht gesehen, weil sie im Schlafzimmer bei der Mutter waren, wo sich die Notfallseelsorgerin um die Familie kümmerte, schilderte die Sozialdienst-Mitarbeiterin. Diese habe ihr versichert, dass es den Kindern gut gehe. "Ich fand den Gedanken, die Kinder aus der Familie zu nehmen, unsinnig", erklärte die Notfallseelsorgerin. Der Stiefvater ist auch angeklagt, weil er den damals zweijährigen Stiefsohn misshandelt haben soll.

Der Prozess geht am Donnerstag weiter. Dann sollen die Mutter - weiter hinter verschlossenen Türen - und eine Ermittlungsbeamte befragt werden. Der Angeklagte will sich erst nach der vollständigen Aussage der Mutter vor Gericht äußern, wie seine Anwälte sagten. Das solle Ende Oktober oder Anfang November sein.

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