Prozesse - Hamburg:Gericht verhandelt über Nutzung der Pisten am Flughafen

Hamburg (dpa/lno) - Ein Streit um die Nutzung der beiden Start- und Landebahnen des Hamburger Flughafens kommt am Mittwoch (11.00 Uhr) vor Gericht. Eine Bürgerinitiative gegen Fluglärm fordert die Einhaltung der geltenden Bahnbenutzungsregel, wonach die Flugzeuge tagsüber grundsätzlich in Richtung Norderstedt/Quickborn (Kreis Segeberg bzw. Pinneberg) starten und in den Abend- und Nachtstunden aus dieser Richtung landen sollen. Die Klage zweier Bürger aus Hamburg-Niendorf und Blankenese richtet sich nach Angaben eines Gerichtssprechers gegen die Deutsche Flugsicherung und die Stadt Hamburg als Aufsichtsbehörde des Helmut-Schmidt-Flughafens.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Ein Streit um die Nutzung der beiden Start- und Landebahnen des Hamburger Flughafens kommt am Mittwoch (11.00 Uhr) vor Gericht. Eine Bürgerinitiative gegen Fluglärm fordert die Einhaltung der geltenden Bahnbenutzungsregel, wonach die Flugzeuge tagsüber grundsätzlich in Richtung Norderstedt/Quickborn (Kreis Segeberg bzw. Pinneberg) starten und in den Abend- und Nachtstunden aus dieser Richtung landen sollen. Die Klage zweier Bürger aus Hamburg-Niendorf und Blankenese richtet sich nach Angaben eines Gerichtssprechers gegen die Deutsche Flugsicherung und die Stadt Hamburg als Aufsichtsbehörde des Helmut-Schmidt-Flughafens.

Die beiden Pisten des Airports bilden ein Kreuz. Während Starts und Landungen in Südwest-Nordost-Richtung vor allem die dicht bewohnten Stadtteile Niendorf und Langenhorn betreffen, ist der Bereich nördlich des Flughafens sehr viel dünner besiedelt. Die Piste Norderstedt/Alsterdorf wird allerdings seit zwei Wochen saniert. Darum starten und landen die Flugzeuge derzeit nur auf der Piste Niendorf/Langenhorn. Die Bauarbeiten sollen aber am Mittwoch (23.00 Uhr) abgeschlossen werden.

Die Deutsche Flugsicherung und die Verkehrsbehörde machen geltend, dass die Start- und Landerichtung vom Einzelfall abhängig gemacht werden muss. Die wichtigsten Kriterien seien die Windrichtung, die Flugsicherheit und das Verkehrsaufkommen. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt in erster Instanz über den Streit. Die Bürgerinitiative fordert, dass unabhängige Sachverständige gehört werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass das Gericht am Mittwoch ein Urteil verkündet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: