Justiz - Braunschweig:Anlegeransprüche verjährt: Gericht bestätigt früheres Urteil

Braunschweig (dpa/lni) - Anleger der zur bankrotten Göttinger Gruppe gehörenden Securenta AG haben erneut eine juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat frühere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt, wonach etwaige Schadenersatzansprüche der Anleger verjährt waren. Dagegen hatten 15 Anleger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

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Braunschweig (dpa/lni) - Anleger der zur bankrotten Göttinger Gruppe gehörenden Securenta AG haben erneut eine juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat frühere Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt, wonach etwaige Schadenersatzansprüche der Anleger verjährt waren. Dagegen hatten 15 Anleger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Die Anleger wollten damit erreichen, dass die Entscheidungen des Oberlandesgerichts in einer Revision überprüft würden. Die ersten Beschwerden hat der BGH nun zurückgewiesen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mitteilte.

Die Pleite der Göttinger Gruppe beschäftigt die Justiz seit vielen Jahren. Im Zentrum des Finanzskandals steht die Hauptgesellschaft Securenta AG, die jahrelang umstrittene Altersvorsorgeprodukte verkauft hatte. Schätzungen zufolge sollen rund 270 000 Anleger dabei rund eine Milliarde Euro verloren haben. 2013 hatte der BGH die Freisprüche für mehrere Ex-Vorstände vom Vorwurf der Untreue bestätigt.

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