Terrorismus - Celle:Prozess gegen mutmaßlichen IS-Deutschlandchef auf Zielgerade

Celle (dpa) - Wenn Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am Dienstag als Zeugin im Terrorprozess gegen den mutmaßlichen IS-Deutschlandchef Abu Walaa am Oberlandesgericht Celle aussagt, bewegt sie sich auf bekanntem Terrain. Als ehemalige Richterin am OLG Düsseldorf ist sie mit Hochsicherheitssälen und Islamisten hinter Panzerglas bestens vertraut. Unter ihrem Vorsitz wurde 2017 ein Gymnasiast aus Duisburg als Unterstützer der Terrormiliz verurteilt. Weil der Schüler von einem der vier in Celle mitangeklagten Männer indoktriniert worden sein soll, ist Havlizas Aussage von Belang. Für den seit fast zwei Jahren laufenden Abu-Walaa-Prozess als Ganzes ist ihr Auftritt aber nur ein Puzzlestein.

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Celle (dpa) - Wenn Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am Dienstag als Zeugin im Terrorprozess gegen den mutmaßlichen IS-Deutschlandchef Abu Walaa am Oberlandesgericht Celle aussagt, bewegt sie sich auf bekanntem Terrain. Als ehemalige Richterin am OLG Düsseldorf ist sie mit Hochsicherheitssälen und Islamisten hinter Panzerglas bestens vertraut. Unter ihrem Vorsitz wurde 2017 ein Gymnasiast aus Duisburg als Unterstützer der Terrormiliz verurteilt. Weil der Schüler von einem der vier in Celle mitangeklagten Männer indoktriniert worden sein soll, ist Havlizas Aussage von Belang. Für den seit fast zwei Jahren laufenden Abu-Walaa-Prozess als Ganzes ist ihr Auftritt aber nur ein Puzzlestein.

Allerdings hat das Celler Gericht an weit über 100 Verhandlungstagen und mit Vernehmung zahlreicher Zeugen inzwischen einen Haufen von Puzzleteilen zusammengetragen, aus denen sich immer mehr das von der Anklage gezeichnete Bild ergibt. Demnach haben der Iraker Abu Walaa und die Mitangeklagten junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Sie müssen sich wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz verantworten. Sowohl der "Scheich von Hildesheim", wie Abu Walaa auch genannt wurde, als auch die Mitangeklagten haben bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Nur mit einem Kopfschütteln oder Grinsen reagierten sie bisweilen auf das Prozessgeschehen.

Auf der anderen Panzerglasseite saßen den Angeklagten nur wenige Meter entfernt Eltern gegenüber, die im Zeugenstand schilderten, wie ihre Kinder radikalisiert und im Irak zu Selbstmordattentätern wurden. Ein geläuterter IS-Rückkehrer, der als Kronzeuge in dem Verfahren auftrat, berichtete von den Gräueln in Syrien. LKA-Fahnder gaben Einblicke von V-Leuten in das Netzwerk wieder, in dem auch Berlin-Attentäter Anis Amri verkehrte. Selbst ein Ex-Rockerchef, der im Düsseldorfer Hochsicherheitsgefängnis mit einem der Angeklagten einsaß, schilderte, wie dieser sich über die Selbstmordanschläge von Zwillingen aus dem Ruhrgebiet gefreut habe, die er laut Anklage indoktriniert hatte.

Da das Gericht mit seiner eigenen Liste von Zeugen und Experten, die es befragen möchte, inzwischen fast am Ende ist, bewegt sich der Prozess auf die Zielgerade zu. Allerdings kann die Verteidigung der Angeklagten, zehn Anwälte stehen den Männern zur Seite, noch weiteren Aufklärungsbedarf anmelden. Noch nicht entschieden hat das Gericht außerdem über den Antrag, einen in Syrien inhaftierten deutschen Kämpfer, der mutmaßlich von Abu Walaa radikalisiert wurde, als Zeugen zu vernehmen. Einfach wäre das Unterfangen laut Gerichtssprecher nicht. Wegen derzeit fehlender diplomatischer Kanäle nach Syrien kann der dort von Kurden festgehaltene Deutsche nämlich nicht nach Celle vor Gericht gebracht werden, anders etwa, als das bei einem Zeugen aus der Türkei der Fall war.

Falls es überhaupt zur einer Zeugenvernehmung des in Syrien festsitzenden Islamisten kommt, müsste diese per Videoübertragung vorgenommen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass einer der Richter dazu nach Syrien reist, und das Ergebnis für alle Beteiligten festgehalten wird. Auch die Aussagen dieses Zeugen aber wären aller Voraussicht nach lediglich ein Puzzlestein.

Daran, dass Abu Walaa und auch wohl die Mitangeklagten langjährige Haftstrafen erwarten, gibt es keinen ernsthaften Zweifel. Im Juli nämlich verwarf der Bundesgerichtshof eine Haftbeschwerde des Irakers. Angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe sei die Untersuchungshaft gerechtfertigt, entschied der BGH.

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