Migration - München:Gericht zieht Anwendung des EU-Türkei-Deals in Zweifel

Berlin/München (dpa/lby) - Ein Gerichtsbeschluss aus München lässt Zweifel aufkommen, ob der EU-Türkei-Deal über die Rücknahme von Asylbewerbern von den griechischen Inseln auf Dauer tragfähig ist. Wie am Freitag bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht in München am 17. Juli dem Antrag eines Syrers stattgegeben, der gegen seine Zurückweisung von der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland geklagt hatte. Er hatte in Griechenland einen Asylantrag gestellt, der als unzulässig abgelehnt wurde, weil Griechenland die Türkei als "sicheres Drittland" einstuft.

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Berlin/München (dpa/lby) - Ein Gerichtsbeschluss aus München lässt Zweifel aufkommen, ob der EU-Türkei-Deal über die Rücknahme von Asylbewerbern von den griechischen Inseln auf Dauer tragfähig ist. Wie am Freitag bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht in München am 17. Juli dem Antrag eines Syrers stattgegeben, der gegen seine Zurückweisung von der deutsch-österreichischen Grenze nach Griechenland geklagt hatte. Er hatte in Griechenland einen Asylantrag gestellt, der als unzulässig abgelehnt wurde, weil Griechenland die Türkei als "sicheres Drittland" einstuft.

Der Mann gab an, seine Eltern und Brüder lebten im Raum Nürnberg. Seine Anwältin argumentierte, Syrern werde in der Türkei nur unzureichend Schutz gewährt. Der Richter stellte fest, für die Anwendung des Konzepts des "sicheren Drittstaats" müssten bestimmte Vorgaben erfüllt werden, "bezüglich derer mindestens erheblich zweifelhaft ist, ob Griechenland sie einhält". So müsse sich der abschiebende EU-Staat davon überzeugen, dass der Betroffene in dem Drittstaat "unter Wahrung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung nach der Genfer Flüchtlingskonvention behandelt wird".

Das im März 2016 geschlossene Abkommen sieht vor, dass die EU Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, zurückschicken kann. Für jeden zurückgeschickten Syrer soll ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU angesiedelt werden.

Menschenrechtsorganisationen werfen der türkischen Regierung vor, sie schicke Menschen in syrische Kriegsgebiete zurück. Diese würden gezwungen, Formulare zur "freiwilligen Rückkehr" zu unterschreiben.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt forderte: "Überstellungen aus Deutschland nach Griechenland müssen gestoppt werden. Es droht die Kettenabschiebung." Pro Asyl hatte das Verfahren des Syrers mit der Menschenrechtsorganisation Equal Rights Beyond Borders begleitet, unterstützt von der griechischen Gruppe Refugee Support Aegean.

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