Die US-Zollpolitik hat in den vergangenen anderthalb Jahren mehrfach ihre Rechtsgrundlage gewechselt, nachdem frühere Maßnahmen vor Gericht gescheitert waren. In Trumps zweiter Amtszeit stützt sich im Kern dieselbe Zollstrategie nun bereits auf die dritte Begründung für ihre Zölle.
Seit Ende Juli gelten Zölle nach Section 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 – auch für europäische Waren. Gegen sie laufen bereits mehrere Verfahren. So haben mehrere US-Bundesstaaten und Unternehmen geklagt. Sie werden erneut unterstützt vom Liberty Justice Center, jener NGO, die auch hinter dem erfolgreichen Vorgehen gegen die IEEPA-Notstandszölle vor dem Supreme Court stand.
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