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NKR schlägt dreistufiges Modell für Datengesetzbuch vor

Lesedauer: 6 Min.

Das Datenrecht ist zuletzt immer komplexer geworden. So leitet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) seine „Bestandsaufnahme Datengesetzbuch“ ein. Das Datenrecht sei nicht in einer einheitlichen Kodifikation geregelt. Vielmehr setze es sich aus einer „Vielzahl unionsrechtlicher und nationaler Vorgaben und Rechtsakte“ zusammen, die sektorübergreifend ineinandergreifen, sich teilweise überlagern und mit weiteren Rechtsgebieten interagieren.

Daraus, so heißt es im Papier, entstünden in der Vollzugspraxis erhebliche Orientierungs- und Abgrenzungsprobleme. Als Lösung schlägt das Autorenteam ein sogenanntes „nationales Datengesetzbuch“ vor. So sollen Begriffe und Grundstrukturen vereinheitlicht, Schnittstellen präzisiert, Vorgaben für Verwaltung und Wirtschaft gebündelt und die Aufsicht verschlankt werden.

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