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Gemeinwohlklagen: Chinas Staatsanwaltschaft als wirtschaftliches Abwehrinstrument

Lesedauer: 5 Min.

Chinesische Staatsanwälte sollen künftig das Recht erhalten, gezielt ausländische Organisationen und Einzelpersonen im Ausland zu verklagen, wenn deren Handlungen Chinas „nationale oder öffentliche Interessen“ verletzen. Der Gesetzgeber des Landes, der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, berät derzeit in zweiter Lesung über ein neues Gesetz für staatsanwaltschaftliche Gemeinwohlklagen. Dabei handelt es sich um ein juristisches Format, das im deutschen Rechtsraum keine Entsprechung hat.

Nach den Staatsratsdekreten 834 zu Industrielieferketten, 835 zu extraterritorialer Jurisdiktion und 837 zu Investitionskontrollen sowie den Dual-Use-Ausfuhrkontrollen kommt hier das nächste Instrument in Chinas Werkzeugkasten für wirtschaftlich gefärbte Konflikte mit anderen Staaten. Während die anderen Instrumente vorhandene Regeln neu bündeln, handelt es sich bei der Ausweitung von Gemeinwohlklagen auf ausländische Akteure um ein neues Gesetz.

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