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Chinas neues Zentralbankgesetz sieht Abwehr von Finanzsanktionen vor

Lesedauer: 5 Min.

China verankert in einer Neufassung des Zentralbankgesetzes ein neues Abwehrinstrument. Es erlaubt Gegensanktionen, wenn andere Staaten Druck auf Chinas Währung, Devisen oder Zahlungsverkehr ausüben. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat den Gesetzentwurf im Juni erstmals beraten und bis zum 25. Juli Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingeholt. Mit einer Verabschiedung ist für die kommenden Wochen und Monate zu rechnen.

Ein neu eingefügter Artikel 53 des Zentralbankgesetzes erweitert Chinas Instrumentarium gegen ausländische Sanktionen auf den Finanzbereich. Die Neufassung erklärt zudem den digitalen Renminbi zum gesetzlichen Zahlungsmittel, verankert die makroprudenzielle Aufsicht und erweitert die PBoC-Zuständigkeit für Finanzmärkte sowie Zahlungssysteme.

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