Gastbeitrag
Drei Schritte für funktionierende KI-Transparenzpflichten
Lesedauer: 5 Min.
Rasmus Rothe
Vorstandsvorsitzender des KI-Bundesverbands
Rasmus Rothe ist seit 2025 Vorstandsvorsitzender des KI-Bundesverbandes, den er im März 2018 selbst mitgründete. Neben seiner Tätigkeit als KI- und Computer-Vision-Experte gründete er Merantix, das den Transfer von KI-Forschung zur Anwendung in der Wirtschaft unterstützt. Dort ist er auch Chief Technology Officer.
Ab dem 2. August gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 des AI Act. Dann müssen Chatbots sich als KI zu erkennen geben und KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Diese Pflichten greifen jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem die deutsche Aufsichts- und Unterstützungsstruktur Gestalt annimmt. Zugleich hat der Omnibus gerade erst Fristen verschoben und Regeln nachjustiert.
Unternehmen stehen damit zwischen einer dynamischen Rechtslage und einer Pflicht, die schon gilt. Für KI-Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsteht somit eine Lücke zwischen dem, was gefordert wird, und dem, woran sie sich orientieren können.
Jetzt mit
SZ Pro-Abo weiterlesen
Probeabo
79,99 €
0,99 €
Nach 4 Wochen kostet das Abo 79,99 € monatlich.
Werktäglich die Fachbriefings von SZ Dossier
Voller Zugriff auf SZ.de, SZ-Magazin.de und SZ-Dossier.de
Die digitalen Ausgaben der SZ – in der App und als E-Paper
Bereits SZ Pro-Abonnent? Einloggen
Ihr persönlicher Kontakt
Cornelia Schwarzmüller
089 2183 8825Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sz-dossier.de.