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Geoökonomie-Briefing

Drohnen aus Berlin für mehr Resilienz

Lesedauer: 17 Min.

Die Lage. Die Ukraine feiert heute ihren 35. Unabhängigkeitstag – und dass es das Land viereinhalb Jahre nach der russischen Invasion noch gibt, ist vor allem eine Leistung der Ukrainer selbst, aber auch ihrer Verbündeten in Europa und den USA. Präsident Selenskij erinnerte daran, dass westliche Geheimdienste damals bezweifelt hatten, die Ukraine könne langfristig unabhängig bleiben. An den Feierlichkeiten in Kiew nahmen der britische Premierminister Burnham und EU-Ratspräsident Costa teil. Beim anschließenden hybriden Treffen der „Koalition der Willigen“ bekräftigten Burnham, Kanzler Merz und die anderen Anwesenden und Dazugeschalteten das Recht der Ukraine, sich gegen Russland zu verteidigen, und sagten fortgesetzte Unterstützung zu.

Die Ukraine will Frieden – aber nicht um jeden Preis. Eine Abtretung des Donbass, die Russlands Präsident Putin vor Monaten als Bedingung für einen Waffenstillstand ins Spiel gebracht hatte, werde die russische Aggression nicht beenden, sagte Selenskij in seiner Rede. Man werde nicht zulassen, dass Russland der Welt vorgaukle, mit dem Verzicht auf die Region sei alles vorbei. Zumal die Ukraine im Donbass ihre wichtigsten Befestigungsanlagen errichtet hat. Diese kann Kiew gar nicht aufgeben, ohne seine Sicherheit zu gefährden.

Die US-Unterhändler Kushner und Witkoff hatten Putins Vorschlag damals kurz erwogen. Beide waren noch nie in der Ukraine – und kamen auch dieses Mal nicht zu den Feierlichkeiten nach Kiew.

Passend zum Jahrestag hat die EU-Kommission weitere 6,1 Milliarden Euro aus dem bereits zugesagten 90-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine freigegeben. Das Geld ist für neue Verteidigungssysteme bestimmt: Flugabwehr, Munition und Radargeräte.

Das müssen Sie heute wissen: Als Reaktion auf ukrainische Angriffe auf Raffinerien, Rüstungsfabriken und Logistikzentren hat Putin ein weitreichendes Dekret erlassen. Es erlaubt russischen Behörden, unzureichend geschützte kritische Infrastrukturen unter staatliche Zwangsverwaltung zu stellen – etwa wenn Betreiber ihre Schutzpflichten vernachlässigen oder Angriffsschäden zu langsam beheben.

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