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Digitalwende-Briefing

Justizcloud: Rechtsform scheint geklärt

Lesedauer: 20 Min.

Guten Morgen aus Karlsruhe. „Alles, was wir machen, ist verantwortet von Menschen“, sagte Stephan Harbarth, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), gestern im Gespräch mit Matthias Punz auf der „Länd of Govtech“.

Es ging um die Nutzung künstlicher Intelligenz an seinem Gericht. Er verriet: Bei der Recherche dürfen KI-Modelle den Verfassungsrichtern helfen. Etwa, wenn es darum geht, welche Gerichte weltweit bereits wichtige Entscheidungen zu einem bestimmten Thema getroffen haben. „Das finde ich auch völlig legitim, weil man sich damit natürlich Arbeit erleichtert.“

Das Karlsruher Gericht befindet sich mitten in der digitalen Transformation. Noch vor wenigen Jahren mussten sämtliche Verfahrenseingänge in Papierform erfolgen. Seit 2024 erreichen die Eingänge das Gericht überwiegend digital, so Harbarth. In den kommenden Monaten soll zudem die interne Bearbeitung der Verfahren umgestellt werden.

Er verband damit eine größere Frage: Wie kann ein demokratischer Staat moderner und schneller werden, ohne seine Bürgerinnen und Bürger zurückzulassen? Verwaltungsleistungen sollten möglichst einfach digital erledigt werden können, sagte er. Der Staat müsse aber weiterhin auch vor Ort erreichbar bleiben, wenn Bürgerinnen und Bürger Hilfe benötigten.

Und es ging um digitale Souveränität. Mein Kollege wollte wissen, ob ihm passieren könnte, was dem damaligen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs passiert ist: eine Sperrung seiner Zugänge zu digitalen Diensten wie seinem Postfach infolge von US‑Sanktionen. Harbarth antwortete: „Was auch immer passieren wird, das Bundesverfassungsgericht wird funktionsfähig bleiben.“

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