Süddeutsche Zeitung

Wlan-Gesetz:Koalition schafft Störerhaftung ab - diesmal wirklich

  • Die Koalition hat sich auf eine Änderung des Telemediengesetzes geeinigt und schafft die Störerhaftung nun endgültig ab.
  • Betreiber öffentlicher Wlan-Netze, etwa Hotels, dürfen nun weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen nutzen - sie müssen es aber nicht.

Die große Koalition hat sich einem Bericht des Handelsblattes zufolge auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für Anbieter öffentlicher Wlan-Netze geeinigt. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) habe am Montagmittag mit den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD gesprochen und die Einigung erzielt, berichtete die Zeitung am Dienstag unter Berufung auf informierte Kreise.

Die Regierung hatte sich bereits Anfang April auf den entsprechenden Gesetzentwurf verständigt. Die Koalition habe sich nun auf "lediglich eine Klarstellung" geeinigt, berichtet die Zeitung. So solle noch deutlicher gemacht werden, dass Wlan-Betreiber wie Hotels auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passwort nutzen dürfen, wenn sie das wollen - sie müssen aber nicht. Die Union hat also offenbar ihre Forderung aufgegeben, Nutzer zur Registrierung mit einem Passwort zu verpflichten. Diese galt als Hindernis für wirklich offene Netze.

Abschaffung hat mehr als ein Jahr gedauert

Wlan-Betreiber sollen mit dem geplanten Gesetz vor Unterlassungsforderungen geschützt sein, die bislang noch daraus entstehen können, dass Gäste ihr Angebot für illegale Uploads von Filmen oder andere illegal Zwecke nutzen. Das gilt auch für die damit zusammenhängenden Abmahnkosten. Sie müssen ihr Netz auch nicht verschlüsseln, den Zugriff auf Nutzer mit einem Passwort beschränken oder deren Identität überprüfen.

Die Regierung erhofft sich durch die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) einen Schub für die Verbreitung öffentlich verfügbarer unverschlüsselter Wlan-Netze. In diesem Bereich hinkt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern deutlich hinterher. Dort gibt es keine Störerhaftung und dementsprechend mehr Rechtssicherheit und mehr offene Netze.

Die Koalition hatte die Förderung von freiem Wlan im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Einlösung dieses Versprechens stand nun auf dem Spiel. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also der letzten Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Unklar ist noch, inwieweit die Koalition die Änderungsvorschläge der Sachverständigen einarbeiten wird, die erst am Montag im Bundestag Stellung zum Thema bezogen. Vertreter der Musikindustrie forderten etwa, die Nutzer offener Netze schärfer zu kontrollieren. Bürgerrechtler dagegen baten darum, klarzustellen, inwieweit Betreiber gezwungen werden könnten, bestimmte Seiten an ihren Routern zu sperren.

Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hatte mehr als ein Jahr gedauert. Schon im Sommer 2016 hatte die Regierung das TMG geändert, allerdings galt diese Änderung als unzureichend, um echte Rechtssicherheit für Betreiber zu schaffen. Auch Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 musste die Koalition berücksichtigen.

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