Weiteres GEZ-Urteil:Keine Rundfunkgebühren für Computer

Ein weiteres Verwaltungsgericht lehnt die GEZ-Gebühr für Computer ab. Eine endgültige Entscheidung ist dies aber nicht.

Wer seinen PC mit Internet-Verbindung nicht für den Rundfunkempfang nutzt, muss für das Gerät keine GEZ-Gebühr zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in zwei Fällen entschieden.

Eine endgültige Entscheidung zu den GEZ-Gebühren für Computer steht noch aus (Foto: Foto: dpa)

Die Begründung der Richter: Computer seien zwar Rundfunksempfangsgeräte, doch stelle dies nur "eine untergeordnete Funktion dar". Es müsse deshalb nachgewiesen werden, dass ein Nutzer tatsächlich Fernseh- oder Hörfunksendungen über den Computer konsumiere. Das sei dem Hessischen Rundfunk in den beiden Fällen nicht gelungen, die entsprechenden Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

In dem Verfahren hatte ein Optikunternehmen geklagt, das in bundesweit 650 Filialen Computer geschäftlich nutzt, berichtet der Gießener Anzeiger. Bei 5,52 Euro monatlich pro Filiale wäre dies eine jährliche Belastung von 43.000 Euro für eine Leistung, die nach Angaben des Anwalts nicht in Anspruch genommen wird.

Der zweite Fall betraf den hessischen Ju-Jutsu-Verband. Die Organisation nutzt in der Geschäftsstelle Wetzlar einen Computer zur Mitgliederverwaltung, E-Mail-Korrespondenz und Pflege der eigenen Webseite. Eine Dienstanweisung verbiete es den Mitarbeitern, den PC zum Rundfunkempfang zu nutzen. Deshalb weigerte sich der Verband, Gebühren zu zahlen.

Der Hessische Rundfunk kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur GEZ-Gebühr für Computer ist uneinheitlich.

Während Gerichte in Bundesländern wie Hessen und Berlin oft gegen die Rechtmäßigkeit der Gebühr entscheiden, lehnen die Verwaltungsrichter in Bayern oder Nordrhein-Westfalen Beschwerden gegen die GEZ-Computergebühr meist ab.

Eine vollständige Klärung der Rechtmäßigkeit steht aus. Es wird damit gerechnet, dass sich das Bundesverwaltungsgericht noch in diesem Jahr der Angelegenheit annimmt. GEZ-Kritiker raten Gebührenzahlern deshalb, die "Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte" nur unter Vorbehalt zu zahlen.

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