Unter all den Kämpfen um Bürgerrechte, die seit der sicherheitspolitischen Zeitenwende des 11. September 2001 geführt wurden, dürfte der Streit um die Vorratsdatenspeicherung einen Spitzenplatz einnehmen. 2007 führte Deutschland die sechsmonatige Speicherpflicht ein, 2010 erklärte sie Karlsruhe für nichtig, 2015 folgte eine reduzierte Neuauflage, 2016 dann das große Nein des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" darf es in Europa nicht geben. Die Sammelei, die praktisch die gesamte Kommunikation erfasst, ist mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar, Punkt. Das war ein starkes Wort.
Meinung am Mittag: Vorratsdatenspeicherung:Richtig, aber nicht ohne Risiko
Lesezeit: 2 min
Das staatlich angeordnete Anlegen von Datenvorräten ist für die digitale Welt von fundamentaler Bedeutung.
(Foto: Thomas Trutschel/photothek.net/imago)Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung weicht der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen strikten Linie ab. Nun muss darauf geachtet werden, dass neue Gesetze nicht maßlos sind.
Kommentar von Wolfgang Janisch
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Gesundheit
»Der Penis ist die Antenne des Herzens«
Mode
Feministin versus Sexbiest
TÜV Süd
Wie Schrottautos mit frisierten Gutachten wieder auf die Straße kommen
Emily Nagoski im Interview
"Sex kann sich auch nach langer Zeit noch abenteuerlich anfühlen"
Protest gegen Corona-Maßnahmen
Nicht mit uns