Vorratsdatenspeicherung:Datenschutz ist kein Gnadenrecht

Der NSA-Skandal gerät in Vergessenheit, die alten Forderungen nach der Vorratsdatenspeicherung ertönen wieder. Aber der Schutz der Grundrechte ist keine Frage der Konjunktur.

Von Heribert Prantl

Mit der Vorratsdatenspeicherung in Europa verhält es sich wie mit Ebbe und Flut: In den Jahren 2013 und 2014 war Ebbe. Jetzt ist wieder Flut. Nun soll die Vorratsdatenspeicherung, so fordern es CDU und CSU, endlich wieder eingeführt werden - wenigstens auf deutscher Ebene. Man redet darüber, als habe es die kritischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nicht gegeben.

Die Nachrichten über die unersättliche Datenspeicherei zumal der angloamerikanischen Geheimdienste hatten in den zurückliegenden zwei Jahren dazu geführt, dass die Befürworter der großen Speicherei kleinlaut geworden waren. Auch der EU-Gerichtshof hatte vor der Kulisse der Geheimdienstskandale verhandelt und entschieden; Edward Snowden war eine Art steinerner Gast im Gerichtssaal gewesen. Seitdem die Nachrichten über NSA und Co wieder leiser geworden sind, werden die Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung wieder lauter.

Der Schutz der Grundrechte ist aber keine Frage der Konjunktur. Er hängt nicht davon ab, wo Mond und Sonne gerade stehen. Die Warnung vor Datenspeicherung "mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt" (so das Bundesverfassungsgericht) gilt immer. Der Datenschutz ist kein Gnadenrecht, das der Staat den Bürgern gnädig gewährt, wenn es ihm gerade passt. Er ist Bürgerschutz in der digitalen Welt.

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