Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz im Netz:Bundestag geht gegen Klick-Betrüger vor

Schluss mit Gratis-Angeboten, die keine sind: Ein neues Gesetz soll Verbraucher im Internet besser schützen. Anbieter müssen ihre Kunden künftig auf Kosten explizit hinweisen. Aus Sicht der Opposition kommt das Gesetz für Millionen geprellte Verbraucher zu spät.

Ein Klick und das Geld ist weg. Vermeintlich kostenlose Angebote im Internet entpuppen sich häufig als Falle - der Verbraucher bekommt im Nachhinein eine saftige Rechnung. Damit soll jetzt Schluss sein: Ein neues Gesetz will den Schutz vor Kostenfallen im Netz verbessern. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Bundestag den Entwurf, nach dem Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden künftig mit einem Warnbutton auf die Kosten hinweisen müssen.

Bislang haben unseriöse Internetunternehmen relativ leichtes Spiel: Mit Gratis-Angeboten locken sie Kunden auf ihre Webseite. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement. 5,4 Millionen Internetnutzer in Deutschland sind einer Studie zufolge schon einmal Opfer solcher Betrügereien geworden. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf etwa 22.000 pro Monat.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass Anbieter ihre Kunden unübersehbar über den Gesamtpreis ihrer Bestellung informieren müssen - und zwar vor dem Abschicken der Bestellung. Per Klick auf eine deutlich gekennzeichnete Schaltfläche muss der Kunde bestätigen, dass er weiß, dass seine Bestellung Geld kostet. Nur wenn ein solcher Warnknopf gedrückt wurde, kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.

Der Bundesregierung zufolge soll die Neugestaltung Schutz gewähren und das Vertrauen der Verbraucher in den Handel im Netz stärken. Deswegen sei es wichtig, dort klare Regeln für den Rechtsverkehr zu schaffen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher.

Diese Regeln seien schon längst überfällig gewesen, kritisierte hingegen die SPD. Nun kämen sie für Millionen geprellte Verbraucher zu spät. Schon Ende 2010 hätten die Sozialdemokraten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Damals sei das Vorhaben aber noch an der Regierung gescheitert.

Der jetzigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung stimmten neben Union und FDP auch SPD und Grüne zu. Die Abgeordneten der Linke enthielten sich. Auch wenn das Gesetz damit auf breite Zustimmung unter den Parlamentariern stieß und dazu auch bei Verbraucherschützern Anklang fand, so bedeutet es nicht das Ende aller Internetbetrügereien. "Bisher haben die Anbieter immer wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt", warnte die Referentin für Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Jutta Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich alle Schlupflöcher geschlossen wurden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1298648
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
AFP/bero/jobr/holz
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.