Verbraucherschutz:Allein gelassen im Kampf gegen Konzerne

Verbraucherschutz: Im Internet finden sich viele Dienste, die Verbraucherinnen und Verbrauchern versprechen, ihnen gegen Geld zu ihrem Recht zu verhelfen.

Im Internet finden sich viele Dienste, die Verbraucherinnen und Verbrauchern versprechen, ihnen gegen Geld zu ihrem Recht zu verhelfen.

(Foto: Annie Spratt/Unsplash, imago; SZ-Collage)

Wer Ärger mit der Fluggesellschaft hat oder zu viel Miete zahlt, dem bieten Legal-Tech-Unternehmen schnelle Hilfe an - gegen Provision. Aber soll der Staat den Schutz der Verbraucher kommerziellen Diensten überlassen?

Essay von Mirjam Hauck

Es gibt eine Liste der Stiftung Warentest, die heißt "Wo die Mietpreisbremse gegriffen hat". Sie führt detailliert auf, in welchen Städten aufgrund der Mietpreisbremse gegen welche Vermieter vorgegangen wurde. Wie viel Prozent die Miete zu hoch war, wie viel der Mieter nun spart und wer die Ansprüche - meist gegen große Wohnungskonzerne - durch einen Vergleich oder auch ein Urteil durchgesetzt hat. Die Mietpreisbremse regelt, dass in ausgewiesenen "Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten" im Grundsatz gilt, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen dürfen.

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