Verbot von Gewaltspielen:Schwarzeneggers Game-Kreuzzug

Der neue Kampf des Ex-Terminators: Auf Antrag von Kaliforniens Gouverneur Schwarzenegger prüft der US Supreme Court ein Verkaufsverbot für gewaltverherrlichende Spiele.

Das Oberste US-Gericht will in einem Grundsatzurteil die Frage klären, ob der Verkauf und Verleih gewalttätiger Videospiele an Minderjährige gesetzlich verboten werden darf. Dabei geht es um ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 2005, das ein US-Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt hatte.

Schwarzenegger Arnold Game-Verbot Meinungsfreiheit Supreme Court, Getty

Kaliforniens Gouverneur Schwarzenegger kämpft gegen Gewalt-Spiele.

(Foto: Foto: Getty)

Der Supreme Court gab am Montag in Washington bekannt, den Fall in seiner im Oktober beginnenden Sitzungsperiode anzunehmen. Den Antrag für das Verfahren hatte Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger gestellt, der mit Actionfilmen wie "Running Man" oder "Terminator" berühmt wurde.

Das US-Bundesgericht hatte das Gesetz im vergangenen Jahr aufheben lassen, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße. Zudem, so die Begründung, gebe es keinen Nachweis für einen direkten Zusammenhang zwischen Gewaltspielen und negativen Auswirkungen auf die Psyche Heranwachsender.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Gesetz hatte den Verkauf und Verleih gewalttätiger Videospiele an Minderjährige in Kalifornien verboten, Händler mussten bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 1000 Dollar zahlen. Die kalifornische Regierung hatte dies damit begründet, dass solche Spiele einem "abartigen und kranken Interesse" an Gewalt dienten.

Während der Verhandlung in Kalifornien hatte sie hierfür Beispiele aus der Spieleserie Grand Theft Auto angeführt. Die Spieleindustrie hatte, wie bereits in anderen Bundesstaaten, die Klagen gegen eine solche Regelung unterstützt.

Von den vielen tausend Anträgen pro Jahr nimmt der Supreme Court nur wenige Dutzend tatsächlich zur Verhandlung an. Die Entscheidung des Gerichts gilt als Überraschung, weil die Richter erst jüngst ein Bundesgesetz für verfassungswidrig erklärten, das den Verkauf von Videos mit tierquälerischem Inhalt verbot.

In der Urteilsbegründung bezogen sich die Richter auf das verfassungsrechtlich garantierte Recht der freien Meinungsäußerung. In der anstehenden Verhandlung dürfte es deshalb darum gehen, ob Verbotsgesetze, die nur die Gruppe der Kinder und Jugendlichen betreffen, mit diesem Recht vereinbar sind.

In Deutschland sind Altersfreigaben für Computer- und Videospiele bereits gang und gäbe.

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