Um die Frage, ob der US-Präsident wirklich befugt sein darf, solch große Macht über den Datenverkehr im Netz zu erhalten, dreht sich auch die Diskussion. TechAmerica, die größte Lobby der US-Internetfirmen, warnt vor "unvorhersehbaren Konsequenzen": Im Internet seien zu viele Dinge miteinander verbunden, als dass eine Abschaltung folgenlos bliebe.
Bürgerrechtsgruppen weisen darauf hin, dass die neue Behörde National Center for Cybersecurity and Communications (NCCC) im Gesetzentwurf als Aufsichtsorgan beinahe unlimitierte Rechte erhalten würde. Nach der Erfahrung mit dem umstrittenen Patriot Act, der das Abhören von Telefonen und Auslesen von E-Mails ermöglicht, befürchten sie einen weiteren Machtzuwachs der Sicherheitsbehörden durch die Hintertür.
Am Wochenende ging US-Senator Joseph Lieberman deshalb noch einmal auf Besänftigungstour: "Die Regierung soll niemals die Kontrolle über das Internet übernehmen", sagte er in einem Interview dem Nachrichtensender CNN, um dann schnell zu ergänzen: "Wir müssen dem Präsidenten jedoch die Möglichkeit geben, zu einem US-Internetanbieter zu sagen: "Wir müssen das amerikanische Internet von jeglichem Datenverkehr, der in dieses Land kommt, trennen.'"
Gesetz von 1934 könnte ausreichen
Befürworter des Gesetzes weisen darauf hin, dass die Handlungsoptionen des Präsidenten in Notfällen bislang nicht an die Szenarien des 21. Jahrhunderts angepasst seien. "Der Präsident hat heute weniger Autorität über die verwundbare digitale Infrastruktur unserer Banken und Elektrizitätswerke, als er über Tiefseebohrungen nach Öl hat", schreibt beispielsweise der Blogger Stewart Baker.
Die Obama-Administration gibt sich bislang jedoch zurückhaltend. In einer Anhörung vor dem Senat erklärte ein Vertreter des Heimatschutzministeriums, es könne durchaus "außergewöhnlicher Maßnahmen" bedürfen, um auf Bedrohungen aus dem Cyberspace zu reagieren. Allerdings gebe der Communications Act von 1934 dem US-Präsidenten bereits einige Rechte, die lediglich an neue Medien wie das Internet angepasst werden müssten.
In dem Gesetz heißt es in Artikel 706, dass der Präsident im Fall eines drohenden Kriegszustandes die Kontrolle über "Einrichtungen oder Stationen für Kommunikationen über Leitungen" übernehmen könnte. Dies könnte auch Breitband-Anbieter einschließen.