USA: Illegale Downloads:Internetprovider sollen Filesharer bestrafen

In den USA haben sich Rechteinhaber und Internetprovider geeignigt: Nutzer, die beim illegalen Download von Hollywoodfilmen erwischt werden, sollen künftig eine Warn-E-Mail des Providers bekommen. Im Wiederholungsfall drohen härtere Sanktionen.

Bereits seit Jahren kämpft die amerikanische Musik- und Filmindustrie darum, Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material hart zu bestrafen.

USA: Illegale Downloads: US-Internetanbieter verpflichten sich, Kunden zu informieren, wenn ihr Anschluss für illegale Downloads genutzt wird.

US-Internetanbieter verpflichten sich, Kunden zu informieren, wenn ihr Anschluss für illegale Downloads genutzt wird.

(Foto: Paul Giamou)

Wie in einer Erklärung nachzulesen ist, stehen die Branchenverbände Recording Industry Association of America (RIAA) und Motion Picture Association of America (MPAA) offenbar kurz vor einer Einigung mit den größten Internet-Providern des Landes.

Demnach verpflichten sich die Anbieter, Kunden zu informieren, wenn ihr Anschluss für illegale Downloads genutzt wird. Reagiert der Nutzer auf insgesamt sechs Warnungen per Mail oder Pop-up nicht, müssen die Provider eine härtere Gangart einschlagen: Sie können zum Beispiel die Internet-Geschwindigkeit des Kunden drosseln oder den Browser blockieren, bis sich der Nutzer mit dem Anbieter in Verbindung setzt.

Erziehung der Nutzer

Die Kunden haben die Möglichkeit, sich zu den Anschuldigungen zu äußern und die Maßnahmen überprüfen zu lassen.

"Wenn sie einen Hinweis erhalten, dass von ihrem Anschluss aus Inhalte gestohlen werden, dürfte der größte Teil der Kunden dafür sorgen, dass das aufhört", sagte ein Vertreter des Provider-Verbands National Cable & Telecommunications Association in einer Stellungnahme. Man habe bei der Vereinbarung, das noch nicht unterzeichnet ist, darauf achten wollen, dass der erzieherische Gesichtspunkt im Vordergrund stehe.

Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material sorgen in der US-Unterhaltungsindustrie nach eigenen Angaben jedes Jahr für einen Schaden von 16 Milliarden Dollar. Viele Jahre lang hatte die Industrie versucht, das Problem mit Klagen gegen Filesharer zu lösen. Weil dies keinen Abschreckungseffekt hatte, verhandelte man seit längerem mit den Providern über andere Sanktionsmechanismen.

In Frankreich hat der Gesetzgeber bereits vor längerer Zeit eine ähnliche Regelung verabschiedet. Demnach kann dort Filesharern nach wiederholtem Nachweis von illegalen Downloads der Internetzugang gesperrt werden. Diese "Three-Strikes-Law" genannte Regel wird von Internet-Bürgerrechtlern heftig attackiert.

Auch die Einigung in den USA sorgt für Kritik von Netzaktivisten: Das Center for Democracy and Technology warnt der New York Times zufolge davor, dass Internet-Nutzer aufgrund von "Anschuldigungen, die nicht gerichtlich geprüft wurden" bestraft werden könnten.

Deutsche Zustände

In Deutschland versuchen die Verlags-, Musik- und Filmbranche gerade die Bundesregierung zu drängen, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet eine Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben.

Am Donnerstag erschien auf der Website der Verwertungsgesellschaft Gema ein entsprechendes Papier mehrerer Verbände, das einige Stunden zuvor bereits der Verein Digitale Gesellschaft öffentlich gemacht hatte.

Das Papier trägt den Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi - Kurzfassung" und hat das Datum vom 3. Mai.

"Gesetzliche Speicherverpflichtung"

Auf der Titelseite werden zehn Verbände genannt, darunter die Gema, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

Sie fordern demnach "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten". Diese Daten müssten "auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können".

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein Zankapfel zwischen Politik und Ermittlungsbehörden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich möglich sei. Ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein.

In dem Dokument werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, darunter auch "eine ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer, die auch technischer Art sein kann". Auch in Deutschland soll Nutzern also der Internet-Zugang gesperrt werden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: