Wlan-Nutzung durch Familienmitglieder:Verfassungsrichter drängen auf Filesharing-Urteil

Wer haftet bei illegalem Filesharing? Ein Beamter sollte für den illegalen Upload von Musikdateien eines Familienmitglieds Abmahngebühren bezahlen. Das Verfassungericht schob dem jetzt erstmal einen Riegel vor. Damit ist der Weg zu einem wichtigen Grundsatzurteil frei.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt, so das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11). Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg. Der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten.

Der Beamte war auf Ersatz der Anwaltskosten für die Abmahnung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen die Sache zurück.

Die Nichtzulassung der Revision beim BGH verletze das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, da die Frage der Haftung in solchen Fällen noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.

Bekanntes Urteil betrifft nur Teilaspekt

Der BGH hatte im sogenannten "Sommer unseres Lebens"-Urteil entschieden, dass Privatleute für die unberechtigte Nutzung ihres Wlan-Anschlusses verantwortlich sind. Sie müssten zumindest bei der Einrichtung durch ein ausreichendes Passwort dafür sorgen, dass Dritte nicht auf den Funkverkehr zugreifen können.

Das Urteil, das vor allem für Lokale und die Freifunk-Bewegung von Bedeutung ist, spielt aber im aktuellen Fall laut Bundesverfassungsgericht keine Rolle - damals ging es um außenstehende Dritte, nun um Menschen aus dem näheren Umfeld. Ob hier eine Prüfpflicht besteht, sei bislang noch nicht festgestellt worden.

Der IT-Rechtsexperte Thomas Stadler rechnet in seinem Blog damit, dass das Oberlandesgericht die Berufung nun zulassen muss und der BGH damit in absehbarer Zeit eine Entscheidung darüber trifft, ob Inhaber eines Wlan-Anschlusses für das Verhalten von Familienmitgliedern oder Mitbewohnern haftbar gemacht werden können.

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