Urteil im Gema-Streit:YouTube in der Filter-Falle

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Das Hamburger Landgericht verpflichtet YouTube zur strengeren Kontrolle hochgeladener Musiktitel und stärkt damit die Gema im Grundsatzstreit um den Schutz von Urheberrechten. Für das Videoportal bedeutet das Urteil erhebliche Mehrkosten - und auch der Schaden für die YouTube-Kultur könnte beträchtlich sein.

Johannes Kuhn

"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar". Kaum ein deutscher Internetnutzer, dem dieser Spruch noch nicht begegnet ist. Womöglich war der hohe Nerv-Faktor des YouTube-Gema-Rechtsstreits dafür verantwortlich, dass die Erwartungen an das Hamburger Landgericht vor dem heutigen Urteil so hoch waren.

Das Hamburger Gericht, oft für unerwartete und teilweise unverständliche Urteile im Internetrecht gut, hat die Erwartungen enttäuscht - und erfüllt. Enttäuscht war, wer eine klare Lösung des Streits erwartete; zu kompliziert sind Gemengelage und Urteil. Die Erwartungen erfüllt hat das Gericht, weil es eine neue Ausgangslage schafft und damit neue Kontroversen vorprogrammiert sind.

Dabei dürfte Google nicht so sehr schmerzen, dass es für einen nicht entfernten Upload von "Zwei kleine Italiener" künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten rechnen muss - die zwölf Titel, von denen sieben beanstandet wurden, taugen aber als Beispiel für die große Gesamtfrage: Schützt YouTube die Rechte von Rechteverwertern ausreichend?

Hier hat das Gericht eindeutig festgestellt: YouTube muss stärker darauf achten, welche Videos eingestellt werden und wer im Fall von Beschwerden verantwortlich ist. Dabei hat es der Richter allerdings nicht bei einer Feststellung belassen, vielmehr macht er Google genaue Vorgaben, wie es dabei vorzugehen hat. Neben der bisherigen "Content-ID"-Funktion muss YouTube künftig auch Wortfilter einsetzen - eben jene Wortfilter, die im Laufe des Prozesses die Gema forderte.

Hoher Aufwand für YouTube

Die "Content-ID"-Funktion ist für YouTube eine bequeme Sache: Der Rechteinhaber lädt einen Referenz-Song hoch, von dem ein Google-Algorithmus eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Wenn nun ein Nutzer ein Video mit dem entsprechenden Lied hochlädt, erkennt der Algorithmus den Urheberrechtsverstoß und sperrt den Clip.

Für Musiklabels mag das funktionieren, doch die Gema hält nicht nur die Rechte an einer bestimmten Aufnahme, sondern an allen Versionen des Songs. Cover-, Live- und Karaokeversionen sind auch Gema-pflichtig, von der Live-Aufnahme eines bekannten Künstlers bis hin zum YouTube-Teenager, der mit seiner Gitarre die Songs seiner Idole nachklampft. All dies möchte die Gema bei YouTube erfassen, und zwar ohne den Aufwand, die acht Millionen Musiktitel in ihrem Repertoire in die "Content-ID"-Datenbank einpflegen zu müssen.

Dass der Richter dem Verwerter diesen Wunsch erfüllt, schmerzt Google auch in der Praxis: Will die Gema einen Song schützen, muss sie nicht das Content-ID-System nutzen. Sie kann in jeder Form, ob per E-Mail, Fax, Brief oder Upload eines Songs auf einen Verstoß hinweisen. YouTube kann nicht mehr den anderen die Arbeit überlassen und muss mit großem Mehraufwand rechnen.

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