Urheberrecht:Artikel 13 - es wird ernst

Protest gegen neues Urheberrecht - Leipzig

Diese Frau protestierte 2019 gegen den umstrittenen Artikel 13 der EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform. Ob sie die Maske noch hat? Im deutschen Gesetzesentwurf steht die Pflicht zur "qualifizierten Blockierung" geschützter Werke nun in Artikel 3.

(Foto: Peter Endig/dpa)

Vor zwei Jahren gingen Zehntausende gegen Uploadfilter auf die Straße. Nun debattiert der Bundestag darüber, wie das Netz trotz dieser Filter benutzbar bleibt.

Von Philipp Bovermann, München

Nun wird es ernst mit den sogenannten Uploadfiltern, wegen denen vor rund zwei Jahren Zehntausende Menschen auf die Straße gingen. Im Bundestag, der die entsprechende EU-Richtlinie derzeit in nationales Recht umsetzt, dreht sich die Diskussion inzwischen um wunderbar deutsche Begriffe wie "Blockierverlangen" und "Schrankenbestimmungen", um die regulatorischen Details also, die ermöglichen sollen, dass das Internet trotz Uploadfiltern benutzbar bleibt. Wie kompliziert das ist, konnte man am Montagnachmittag bei einer öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss erleben.

Vorangegangen war die erste Debatte im Plenum Ende März, bei der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor allem auf das Instrument der "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" verwies, eine deutsche Erfindung. Es soll ermöglichen, dass Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen erst einmal online gehen, bis die Frage geklärt ist, ob sie rechtmäßig dort stehen oder gesperrt werden müssen.

Kritiker fürchten eine "systematischen Sperrung legaler Nutzungen"

Der Gesetzgeber will damit einen Spagat zwischen zwei gegenläufigen Ansprüchen schaffen, die das Gesetz an die Plattformen stellt: Einerseits haften diese nun selbst und nicht, wie bisher, die Nutzer für Urheberrechtsverletzungen, sie müssen also auf eigene Initiative Raubkopien löschen; andererseits verbietet es ihnen das Gesetz, legale Inhalte am Upload zu hindern. Durch dieses Verbot sieht sich die Bundesregierung offenbar des Vorwurfs der Opposition entledigt, ihr Koalitionsversprechen, Uploadfilter zu verhindern, gebrochen zu haben. Denn, wie CDU-Digitalpolitiker Tankred Schipanski mit feiner Betonung im Plenum anmerkte, es sei schließlich gelungen, die "Wirkungen" von Uploadfiltern "weitgehend" zu verhindern.

Davon sind nicht alle Sachverständigen überzeugt. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss sagte die frühere Europaabgeordnete Julia Reda, eine unermüdliche Kritikerin der Reform, es werde zu einer "systematischen Sperrung legaler Nutzungen" kommen, wenn der Bundestag nicht nachbessere. Das Grundübel ist ihr zufolge, dass auch "intelligente" Uploadfilter nicht zuverlässig zwischen Parodie, Zitat, Pastiche und Raubkopie, erlaubter und verbotener Nutzung unterscheiden können. Und ist das überhaupt ihre Aufgabe? Sascha Schlösser, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, warnte in seiner Stellungnahme, dass Uploadfilter Urheberrechtsjuristen ersetzen, Plattformen die Funktion von Gerichten übernehmen sollen. Auch die Plattformen selbst saßen in Verkörperung einer Google-Vertreterin im Saal und beklagten sich, dass sie künftig "gewissermaßen als Richter" über strittige Uploads entscheiden sollen.

Das Verfahren soll so aussehen: Ein Upload auf eine große Plattform wird zunächst wohl einen Filter passieren, der feststellt, ob der Plattformbetreiber Lizenzen für den betreffenden Inhalt erworben hat. Falls nein, wird der Inhalt gesperrt - es sei denn, er ist "mutmaßlich erlaubt". Dafür muss er unter eine Bagatellgrenze fallen. Es darf sich nur um einen kleinen Schnipsel - kürzer als 15 Sekunden oder 160 Zeichen, kleiner als 125 Kilobyte - innerhalb eines mindestens doppelt so großen, neu zu schaffenden Werks handeln. Die Nutzerin kann den Inhalt aber auch als gesetzlich erlaubt kennzeichnen ("flaggen"), indem sie beteuert, es handle sich beispielsweise um ein Pastiche, worunter laut der Begründung des Gesetzesentwurfs "Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling" zu verstehen seien. Dann geht der Upload online, obwohl der Filter anschlägt - zumindest bis ein "vertrauenswürdiger" Rechteinhaber einen "Roten Knopf" drückt, um dieser Interpretation zu widersprechen.

Nur die AfD ist der Ansicht, die Bundesregierung wolle die Meinungsfreiheit "abschaffen"

Die Plattform muss nun entscheiden, wer recht hat. Ist der vorliegende Fall noch Netzkultur oder schon Raubkopie? Solche Fragen beschäftigen Gerichte bisweilen über Jahre. Der Gesetzesentwurf gibt der Plattform dafür sieben Tage. Wenn sie den Inhalt als legal einstuft und ein Gericht anschließend zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, ist sie schadenersatzpflichtig. Im Zweifelsfall würden die Plattformen daher wohl vorsorglich sperren, drohte die Google-Vertreterin.

Das Feintuning an diesem Verfahren wird wohl den weiteren Weg des Gesetzentwurfs durch den Bundestag bestimmen. Die Fundamentalgegnerschaft zu den Uploadfiltern hat auch die Opposition inzwischen weitgehend aufgegeben, nur die AfD ist der Ansicht, die Bundesregierung wolle über das Urheberrecht die Meinungsfreiheit "abschaffen", wie die Digitalpolitikerin Joana Cotar sich ausdrückte. Im Bundesrat fand daher ein Antrag, Uploadfilter in ihrer Stellungnahme als "falsches Instrument" und "unverhältnismäßig" zu bezeichnen, keine Mehrheit.

Sorgen bereitet den Ländern vielmehr, dass Rechteinhaber bei einer Schwemme von "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" nicht mehr hinterherkommen könnten, die Inhalte händisch zu prüfen und gegebenenfalls den "roten Knopf" zu drücken, etwa bei Liveübertragungen. Außerdem kritisierte die Länderkammer den Plan, dass die Plattformen die Beschwerdeverfahren an private Beschwerdestellen auslagern können sollen. "Ein vollständiger Rückzug staatlicher Stellen aus der Streitbeilegung" erscheine "angesichts der Sorgen um strukturelles Overblocking nicht angezeigt".

Auf einen praktischen Anwendungsfall der besprochenen Probleme wies Julia Reda in der Ausschusssitzung hin. Jüngst erschien auf Youtube ein sogenanntes "Reaction Video" des Rechtsanwalts Christian Solmecke, der sich darin mit dem Song "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" des Rappers Danger Dan auseinandersetzt. In dem Song geht es um Hass, der, richtig formuliert, vor Gericht als Kunst durchgeht. Solmecke überprüft das Lied Zeile für Zeile, ob die darin vorgetragenen Aussagen wirklich von der Kunstfreiheit gedeckt wären. Die Anwälte von Warner Music, der Plattenfirma des Rappers, sahen das wiederum nicht von der Zitatfreiheit gedeckt und ließen das Video sperren - durch den Uploadfilter, ohne Rechtsgrundlage, ohne "mutmaßlich erlaubte Nutzungen". So soll es nach dem Willen von Google, und nur von Google, auch weiterhin laufen. Uploadfilter seien nicht böse, sagte der Medienrechtler Christian-Henner Hentsch. Am Ende komme es darauf an, wie sie eingesetzt werden.

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