Urheberrechtsklage von Constantin Film:YouTube muss Nutzerdaten nicht herausgeben

Der Constantin Filmverleih hat einen Rechtsstreit gegen YouTube auch in zweiter Instanz verloren. Der Videoportal muss die Daten des Nutzers nicht herausgeben, der "Werner Eiskalt" in einer abgefilmten Version ins Netz gestellt hatte.

Der Constantin Filmverleih hat einen Rechtsstreit gegen das Internet-Videoportal YouTube auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht München lehnte am Donnerstag wie schon das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen YouTube ab (Az.: 29 U 3496/11).

Constantin wollte damit umfassende Auskunft über einen Nutzer erlangen, der sechs Sequenzen des von dem Verleih vertriebenen Comic-Streifens "Werner Eiskalt" auf der Internet-Plattform eingestellt hatte. Das sei "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer.

Die mutmaßlich im Kino abgefilmten Ausschnitte wurden auf Verlangen des Verleihs im Sommer unverzüglich aus dem Netz entfernt. Laut OLG handelte es sich eindeutig um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Die Erteilung von Auskünften über denjenigen, der das Video veröffentlichte, setze nach dem Gesetz aber eine Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß" voraus. Was der Verleih dazu habe vortragen lassen sei "spekulativ", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein. Konkrete Anhaltspunkte für eine Gewinnerzielungsabsicht durch den Nutzer konnte das Gericht nicht finden.

"Damit ist dem Antrag auf einstweilige Verfügung die Grundlage entzogen." Gegen diese Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen, die Frage im sogenannten Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: