Urheberrecht:Youtube vs. Gema: Streit beendet, Problem ungelöst

  • Youtube und die Gema haben sich auf einen Kompromiss geeinigt - künftig werden bislang gesperrte Videos auf der Plattform verfügbar sein.
  • Der langjährige Streit drehte sich darum, ob Youtube für die Verbreitung von Inhalten zahlen muss - oder derjenige, der den Clip hochlädt. Diese Statusfrage ist durch den Kompromiss noch immer nicht geklärt.
  • Der Vertrag gilt rückwirkend - Gema-Mitglieder können sich also freuen.

Von Jens-Christian Rabe

Wer in den vergangenen sieben Jahren auf der Streaming-Plattform Youtube im Internet Musikvideos ansehen wollte, brauchte einige Frustrationstoleranz. Nicht selten bekam man nach der Eingabe der Suchbegriffe nicht den gewünschten Clip zu sehen, sondern nur eine sogenannte Sperrtafel, also ein Youtube-Standbild mit der Notiz: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid."

Das ist nun vorbei. Es herrscht in Deutschland wieder freie Sicht auf Youtube, weil der zum Internet-Giganten Google gehörende Dienst und die Gema, die in Deutschland die Rechte von 70 000 Musikurhebern und Verlegern treuhänderisch vertritt, ihren Streit beigelegt haben. Das rechtliche Problem jedoch, das dem Streit zugrunde liegt, ist alles andere als gelöst. Aber eins nach dem anderen.

Will man verstehen, worum es bei diesem Streit genau ging, landet man schnell bei Begriffen, die die Sache nicht zwingend einfacher machen. Versucht man diese Begriffe zu vermeiden, lässt sich sagen, dass Youtube der Ansicht war, dass es nur eine Art technische Infrastruktur ist. Tatsächlich kann jeder Nutzer dort nämlich nicht nur Clips ansehen, sondern weitgehend unkontrolliert auch eigene Aufnahmen oder Filme hochladen. So lange das nur Home-Videos sind, ist das urheberrechtlich vergleichsweise unproblematisch. In dem Moment allerdings, in dem Musik zu hören ist, für die nach dem geltenden Urheberrecht eigentlich Gebühren fällig werden, ist die Lage nicht mehr ganz so harmlos. Jedenfalls für die Gema, die diese Gebühren in Deutschland für Komponisten und Textdichter eintreibt.

Youtube ist schon lange kein digitaler Altruist mehr, sondern verdient mit Werbung viel Geld

Die Gema berief sich auf das geltende Urheberrecht, nach dem sie im Auftrag der Musikurheber etwa auch bei Radio- und Fernsehsendern Gebühren kassiert, und wollte Geld sehen. Youtube wiederum - gewusst wie! - war der Ansicht, dass für die Youtube-Inhalte nur diejenigen verantwortlich und also abzukassieren sind, die die Inhalte hochladen, also nicht Youtube selbst, sondern nur die Youtube-Nutzer. Der Gema spielte natürlich in die Hände, dass Youtube schon eine ganze Weile offensichtlich kein digitaler Altruist mehr ist, sondern vor den Clips jede Menge Werbung abspielt, an der vor allem einer sehr gut verdient: Youtube.

Was heißt nun in diesem Zusammenhang, dass der Youtube-Gema-Streit zwar beigelegt, aber das Problem nicht gelöst ist? Ganz einfach: Youtube und Gema haben sich außergerichtlich auf Gebühren (in unbekannter Höhe) geeinigt, aber auch ihre gerichtlichen Auseinandersetzungen beendet, die sich im Kern genau um die so entscheidende, wie nun weiter ungeklärte Frage des rechtlichen Status' von Youtube drehten: Ist die Video-Plattform nur ein Infrastruktur-Anbieter oder ein echtes inhalte-produzierendes Medium? Die Gema-Mitglieder immerhin können sich erst mal über neue Einnahmen und eine kräftige Nachzahlung freuen, denn der Vertrag gilt auch rückwirkend. Und Youtube/Google, das längst in einem hartem Wettbewerb mit anderen Musikstreaming-Diensten von Apple bis Spotify steht, muss in Europa einen Urheberechtsstreit weniger ausfechten. Das Ende der Geschichte dürfte dies jedoch noch nicht sein.

Was die Gema auf lange Sicht anstrebt und wovon in den Youtube-Stellungnahmen zur Einigung natürlich keine Rede war, ist ein europäischer Rechtsrahmen, der den Status von Videoportalen wie Youtube, Vimeo oder Dailymotion grundsätzlich klärt und sie verbindlich verpflichtet, mit den Verwertungsgesellschaften Verträge abzuschließen. Es müsse von der Politik endlich ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, so Gema-Chef Harald Heker, das es den Musikschaffenden ermögliche, "ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen".

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