Urheberrecht: Urteil über Datenaustausch:Schwerer Schlag gegen Google

Folgenschwere Entscheidung: Google muss die Nutzerdaten seines Videoportals Youtube an den Medienkonzern Viacom weitergeben. Die Suchmaschine reagiert mit einem neuen Link auf die Datenschutzregeln.

Google müsse Viacom Daten darüber bereitstellen, welcher Youtube-Nutzer welche Videos angesehen habe, urteilte ein Bezirksrichter im Bundesstaat New York. Der Internetkonzern soll damit die für eine eventuelle Urheberrechtsklage notwendigen Daten bereitstellen.

Das Urteil zwingt Youtube, detaillierte Logdaten mit Informationen über alle angeschauten Videos, Login-Daten und Computeradressen zur Verfügung zu stellen.

Weitergehende Forderungen abgelehnt

Viacom betreibt mehrere Fernsehsender wie beispielsweise CBS oder MTV und betrachtet den Internetkonzern in seiner Klage als Komplizen von Internetnutzern, die urheberrechtlich geschützte Fernsehsendungen auf Youtube einstellen. Wie oft wurden Musiksendungen oder Shows von Nutzern auf Youtube geschaut? Gezahlt hat die Videoverwurstungsmaschine, die Google gekauft hat, keinen Cent für die Überlassung. Google zeigte sich über das Urteil enttäuscht.

Der Konzern will die Daten seiner Nutzer dem Viacom-Konzern nun nur in anonymisierter Form zur Verfügung stellen. Zugleich bezeichnete der Internetgigant es aber als Sieg, dass der Richter weitergehende Forderungen von Viacom abgelehnt habe.

So muss der Internetkonzern weder Zugriff auf private Videos von Youtube-Nutzern, noch Einblick in die Suchtechnologie des Unternehmen gewähren. Datenschützer in den USA zeigten sich entsetzt über das Urteil.

Datenschutz auf der Homepage

In einer ersten Reaktion hat die Suchmaschine auf ihrer Startseite einen Link zum "Privacy Center", den Datenschutzregeln des Unternehmens angebracht. Unter dem Suchfeld steht anstatt "Google" jetzt "Privacy" (in Deutschland: Datenschutz).

Googles-Vizepräsidentin Marissa Mayer schreibt im offiziellen Google-Blog: "Google ist die Privatsphäre seiner Nutzer wichtig. Vertrauen ist die Grundlage all unserer Arbeit."

Die Datenschutzregeln besagen, dass das Unternehmen zusammengefasste entpersonalisierte Informationen an Drittanbieter weitergeben kann. Das gelte insbesondere für "juristische Verfahren oder Fälle, in denen es darum geht, Betrug oder andere Schäden zu vermeiden sowie die Sicherheit unseres Werbenetzwerks und unserer Services zu gewährleisten".

Google hat selbst einen Beitrag zu dem aktuellen Urteil geleistet. Im Februar 2008 hatte die Suchmaschine in ihrem Weblog mitgeteilt, dass es die IP-Adressen der Nutzer nicht als persönliche Daten betrachte, da IP-Adressen nur Computer identifizieren würden, nicht aber Menschen.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, was deutsche Datenschützer zu dem Urteil sagen.

Schwerer Schlag gegen Google

Auch Deutschland betroffen?

Noch ist nicht klar, ob auch die Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, sagte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck am Freitag.

Doch Datenschützer hierzulande sehen in diesem Fall ein weiteres Indiz dafür, dass auch die Privatsphäre deutscher Internetnutzer stark gefährdet ist: Wenn der Betreiber einer Website zum Beispiel ein Unternehmen aus den USA ist und die Anwendungsdaten seiner Nutzer auch auf dort stehenden Servern speichert, gelte amerikanisches Recht, erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein in Kiel. "Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern." Er könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.

Die Folgen der Datensammelei sind laut Marit Hansen nicht abzusehen: Am Ende dürfe man vielleicht in ein Land nicht mehr einreisen, weil der eigene Name in irgendeinem Datensatz auftaucht.

Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen. "Wir beobachten derzeit einen regelrechten Wildwuchs, was den Umgang mit Daten angeht", so Hansen.

Die Datenschützerin empfiehlt daher die Nutzung eines sogenannten Anonymisierungsservers. Solche in der Regel kostenlosen Dienste werden von verschiedenen Organisationen angeboten - wie dem von der TU Dresden bereitgestellten AN.ON-Service. Dazu muss lediglich ein kleines Programm von der Seite heruntergeladen und installiert werden. Es sorgt dafür, dass der Nutzer künftig online gehen kann, ohne dass er aufgrund einer IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.

AN.ON ist Marit Hansen zufolge auf viele Server verschiedener unabhängiger Anbieter verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Daten herausgeben würden, könnte eine Rückverfolgung eines Nutzers etwa aufgrund einer schwerwiegenden Straftat erfolgen. Hansen rät außerdem, regelmäßig die vom Browser gespeicherten Cookies zu löschen. Aus einer Vielzahl von Cookies lasse sich sonst ebenfalls ein Nutzerprofil erstellen. Viel versprechen sich Datenschützer von anonymen Suchmaschinen wie ixquick, die als Metasuchmaschine andere Suchmaschinen abfragen und dabei eine einheitliche IP-Adresse verwenden - und nicht die des Nutzers.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: