Urheberrecht:Europaparlament nickt europaweites Leistungsschutzrecht ab

EU-Parlament: Axel Voss 2018 nach der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht

Der zuständige Berichterstatter Axel Voss (CDU) freut sich nach der Abstimmung, dass er eine Mehrheit für seine Vorschläge zum Urheberrecht gefunden hat.

(Foto: REUTERS)
  • Das Europäische Parlament hat den Vorschlag einer Richtlinie zum Urheberrecht gebilligt, den Presseverlage und Verwerter von Musik und Filmen gefordert haben. Im Juli hatte es einen schärferen Vorschlag noch abgelehnt.
  • Die Abgeordneten sprachen sich für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie die Haftung von Online-Plattformen bei Urheberrechtsverstößen aus.
  • Vor der Abstimmung hatte es einen monatelangen harten Streit über die Frage gegeben, ob das freie Internet unter den neuen Regeln leiden wird.

Das Europaparlament hat die Reform des Urheberrechts gebilligt, inklusive der heftig umstrittenen Artikel 11 und 13. Für die Reform stimmten 438 Abgeordnete, 226 dagegen, 39 enthielten sich. Nach der Abstimmung können nun die Verhandlungen mit dem Rat der EU-Staaten beginnen. Die dürften dem nun vom Parlament abgesegneten Text jedoch in den grundsätzlichen Punkten zustimmen.

Damit sind zwei Dinge wahrscheinlicher geworden: schärfere Kontrollpflichten für die Plattformen für das Material, das Nutzer bei ihnen hochladen; und ein europaweites Leistungsschutzrecht, das vor allem Google dazu zwingen soll, Presseverlage für die in Google News veröffentlichten Überschriften und Anreißertexte ihrer journalistische Artikel zu bezahlen.

Der Kampf um die Richtlinie war erbittert geführt worden. Der Rechtsausschuss des Parlaments hatte im Juni einen Gesetzestext angenommen, den das Plenum dann allerdings im Juli kippte. Am Mittwoch lagen den Abgeordneten nun rund 200 Änderungsanträge vor, über die sie in einer Dreiviertelstunde nacheinander abstimmten. Unter anderem hatte Berichterstatter Axel Voss (CDU) einen überarbeiteten Kompromissvorschlag vorgelegt. Seine Widersacherin, die Piraten-Abgeordnete Julia Reda, bezeichnete das Ergebnis als "katastrophal." Sie hatte den Kampf gegen beide Artikel organisiert. In einer Mitteilung schreibt sie: "Die heutige Entscheidung ist ein herber Rückschlag für das freie und offene Internet. Das Europaparlament befürwortet die Einführung neuer rechtlicher und technischer Schranken für die Meinungsfreiheit im Netz."

Upload-Filter, Leistungsschutzrecht - was bedeutet das?

Der Gesetzentwurf soll das Urheberrecht an die Geschäftsmodelle von Internetdiensten wie Suchmaschinen und Videoplattformen anpassen. Umstritten sind vor allem das Leistungsschutzrecht für Verleger (Artikel 11) und die Uploadfilter, also Algorithmen, die bestimmte Beiträge auf Plattformen schon im Moment des Hochladens blockieren, sie also gar nicht erst ins Internet lassen (Artikel 13).

Upload-Filter sind eine Software, mit der Plattformen schon beim Hochladen überprüfen, ob Bilder, Videos, Software oder Musik urheberrechtlich geschützt sind (mehr zu der Technik hier). Nach dem Vorschlag, über den im Juli abgestimmt wurde, wären bestimmte Dienste wie Youtube in der Pflicht, auch bei von Nutzern hochgeladenen Inhalten die Zustimmung eventueller Rechteinhaber einzuholen, etwa eines Musiklabels. Ohne diese Zustimmung darf das Material nicht veröffentlicht werden. Bislang müssen Plattformen geschützte Inhalte erst nach einem Hinweis löschen (Notice-and-takedown-Verfahren).

Unter einem möglichen Leistungsschutzrecht sollen Portale wie Google News nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.

Warum ist das Thema so brisant?

Zensur, Tod des Internets, das Ende der unabhängigen Presse - Debatte und Lobbykampf waren heftig. Lobbygruppen versuchen von allen Seiten, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Explizit nennt auch Axel Voss die Upload-Filter in seinem Vorschlag nicht. Aber seine Kritiker von digitalen Bürgerrechtlern bis zu den betroffenen IT-Konzernen sagen, Plattformbetreiber könnten einer Pflicht, Rechte der Urheber zu schützen, nur auf eine Art nachkommen: indem sie Filter installieren. Sie sagen: Das käme einer automatisierten Zensur-Infrastruktur beziehungsweise "Zensurmaschinen" gleich, die ohne Kontrolle auch völlig legale Inhalte aus dem Netz halten würden. Das gilt insbesondere, da sich auch in anderen Bereichen Filterpflichten andeuten. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker erklärte an diesem Mittwoch im Parlament, er wolle Plattformen zwingen, "Terror-Propaganda" nach spätestens einer Stunde zu löschen. Anti-Terror-Filter sind umstritten, weil sie Kontext schlecht erkennen und zum Beispiel dokumentarisches Material aus Kriegsgebieten oder journalistische Beiträge über Extremisten automatisch löschen könnten.

Zudem hätten den Gegnern zufolge große kommerzielle Plattformen einen Vorteil, weil sie die Systeme leicht selbst entwickeln oder einbauen könnten. So verfügt Google über eines der ausgereiftesten Systeme (und verwendet es derzeit, ohne gesetzlich dazu gezwungen zu sein). Letztlich bestehe die Gefahr der Zensur, weil Provider und Plattformen bald entscheiden sollten, was Menschen im Internet sehen dürfen.

Beim Streit um das Leistungsschutzrecht warfen dessen Gegner den Zeitungsverlegern vor, mit falschen Fakten zu argumentieren. Zudem verwiesen sie darauf, dass nationale Leistungsschutzrechte in Deutschland und Spanien gescheitert seien.

Wie hat Berichterstatter Voss auf die Kritik reagiert?

Voss hatte seinen Vorschlag angepasst - aber es dadurch aus Sicht seiner Kritiker nicht besser gemacht. Er sagt, sein aktueller Vorschlag verzichte auf den Zwang zu Upload-Filtern. Zudem sollten nur Plattformen, die Inhalte sortieren und bewerben - wie Youtube - von Artikel 13 betroffen sein. Für kleine Firmen und nichtkommerzielle Plattformen wie Wikipedia hat Voss zusätzliche Ausnahmen eingeführt. Sein Vorschlag sieht zudem vor, dass EU-Staaten den Dialog zwischen Rechteinhabern und jenen Plattformen fördern sollten, auf die Nutzer Inhalte hochladen. Gleichzeitig soll jedoch die Verantwortung - also die Haftung - für Uploads bei den Plattformen liegen. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

Auch den Vorschlag zum Leistungsschutzrecht hatte Voss leicht verändert. Die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter soll künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein. Anbieter wie Google News könnten nach diesem Vorschlag also nicht mehr ganze Textausschnitte oder Überschriften ohne Vereinbarungen mit den Verlegern veröffentlichen.

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