Unerwünschte Werbung:Verbraucherschützer erbost über bereits gesetzte Häkchen

Einige Firmen versuchen auf ihrer Website, ihren Kunden durch bereits gesetzte Häkchen Werbung oder Produkte unterzumogeln. Diese Praxis kritisieren Verbraucherschützer jetzt als Belästigung.

Verbraucherschützer haben die Praxis von Firmen kritisiert, Nutzern ihrer Internetseiten durch vorab angewählte Häkchen Werbung oder auch Produkte zum Kauf unterzumogeln. Dieses Vorgehen von Unternehmen im Internet sei "ebenso frech wie kundenfeindlich", erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag in Düsseldorf.

Zustimmung zum Empfang von Werbung oder zum Kauf von Produkten solle "Kunden weder zwangsweise untergejubelt noch per voreingestelltem Häkchen entlockt werden". Als Beispiel für den Verkauf von Leistungen per voreingestelltem Häkchen nannten die Verbraucherschützer die Deutsche Bahn. Fahrkarten-Buchungen über das Internet sollten bei der Deutschen Bahn "nie in Eile" erledigt werden, warnte die Verbraucherzentrale NRW.

Bemerkten Verbraucher beim Kauf von Fahrkarten für den Fernverkehr aktivierte Häkchen an bestimmten Stellen nicht, buchten sie eine Sitzplatz-Reservierung gleich mit. Diese koste vier Euro je Strecke und Person.

Ähnlich gehe es Verbrauchern bei Gewinnspielen im Internet, teilte die Verbraucherzentrale mit. Wer nicht aufpasse, stimme mit einem vorab aktivierten Häkchen zu, dass ihm Werbung zugeschickt werde.

Das gilt auch für den Fall, dass Kunden ein Produkt online beim Hersteller registrieren wollen. Denn nicht selten ist die Bestellung eines Newsletters hierbei voreingestellt, wie die Verbraucherzentrale in einer Stichprobe festgestellt hat. Von 50 untersuchten Unternehmen versuchten demnach zehn auf diese Weise, die Erlaubnis für das Zusenden von Newslettern und Werbemails vorwegzunehmen.

"Häkchen sollten nicht zur Belästigung werden", forderte die Verbraucherzentrale.

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