Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Internetgesetz:Regierung nimmt neuen Anlauf beim Leistungsschutzrecht

Nach dem Sturm der Empörung folgt der nächste Versuch: Das Kabinett berät heute über einen neuen Entwurf für das umstrittene Leistungsschutzrecht. Links und Zitate journalistischer Texte bleiben in Blogs oder auf privaten, ehrenamtlichen und gewerblichen Homepages kostenlos. Abkassiert wird woanders.

Heribert Prantl

Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen. Nach dem geänderten Gesetzentwurf zu einem Leistungsschutzrecht, das an diesem Mittwoch dem Kabinett vorliegt, sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" zahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten". Die Verlinkung und "Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit" bleibt auch für Suchmaschinen künftig kostenlos.

Hintergrund für das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist deren Klage, dass News-Aggregatoren im Internet mit Presse-Material Kasse machen. Die Verleger wehren sich seit Jahren gegen die "unentgeltliche Ausnutzung" ihrer Angebote im Internet. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung wird diese Forderung aufgegriffen. Dort heißt es: "Wir streben die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an."

Seitdem wird über die Ausgestaltung gestritten. Ein früherer Gesetzentwurf war im Internet heftigst angegriffen worden, weil befürchtet wurde, dass auch Privatblogger, die ein paar Artikel zitieren und verlinken, abkassiert werden sollen. Diese Kritik versucht der Gesetzestext nun zu besänftigen: Die Rechte von Bloggern, von anderen privaten und gewerblichen Nutzern werden "durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht nicht berührt". Es soll hier beim derzeit geltenden Rechtszustand bleiben.

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Quelle:
SZ vom 29.08.2012/sebi
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