Umstrittenes Gesetz:Leistungsschutzrecht passiert Bundesrat

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Das Leistungsschutzrecht kann in Kraft treten. Der Bundesrat hat das umstrittene Gesetz am Freitag passieren lassen. Netzpolitiker, Blogger und Internetunternehmer hatten bis zuletzt vergeblich auf eine Verzögerungstaktik durch SPD und Grüne gehofft.

Eines der umstrittensten netzpolitischen Vorhaben der Bundesregierung kann noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden: Der Bundesrat hat am Freitag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage passieren lassen, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesrats auf Anfrage von Süddeutsche.de. Das seit Monaten kontrovers debattierte Gesetz hat damit alle wichtigen Hürden genommen und kann demnächst in Kraft treten.

Das Gesetz legt fest, dass Ausschnitte von Presseartikeln im Internet nur noch gegen eine Lizenzgebühr verwendet werden dürfen. Es sei denn, es handelt sich dabei um "kleinste Textteile". Betroffen von dem Vorhaben sind vor allem Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, die Textausschnitte von Nachrichten-Webseiten wie Spiegel Online oder Süddeutsche.de darstellen.

Die Abstimmung im von Rot-Grün dominierten Bundesrat war mit Spannung erwartet worden, da die SPD ursprünglich angekündigt hatte, gegen das nichtzustimmungspflichtige Gesetz Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen. Dort hätten die Sozialdemokraten die Behandlung des Gesetzes nach Meinung von Kritikern bis zur kommenden Bundestagswahl verschieben können, was das Aus für das Leistungsschutzrecht bedeutet hätte.

Schleswig-Holstein scheitert mit Verzögerungstaktik

Schon am Donnerstag hatte sich aber angedeutet, dass das Blockadevorhaben am Widerstand von Nordrhein-Westfalen und Hamburg scheitern könnte. So kam es jetzt auch: Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am Freitag nicht die nötige Mehrheit.

Einem konkurrierenden Entschließungsantrag ( PDF) der Länder Baden-Württemberg und Hamburg stimmten unter anderem auch die rot-grün regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu. Darin wird das Gesetz als "handwerklich schlecht gemacht" kritisiert und eine Überarbeitung nach der Bundestagswahl gefordert. Das Gesetz wird aber nicht wie von vielen Netzpolitikern und Netzaktivisten gefordert grundsätzlich abgelehnt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sprach nach der Entscheidung von einem Geschenk an den Springer-Verlag, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Den Sozialdemokraten warf er vor, umgefallen zu sein: "Netzpolitisch ist die SPD unglaubwürdig geworden, wenn sie mit großem Tamtam im Bundestag dagegen mobilisiert, um dann im Bundesrat nicht den Mut zu haben, ein falsches Gesetz zu stoppen", sagte Beck. Erst kürzlich hatte sich unter anderem SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück dafür ausgesprochen, das Gesetz im Bundesrat zu kippen.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ bezeichneten den Beschluss des Bundesrats hingegen als "richtungsweisende Entscheidung". Mit dem Gesetz würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt, hieß es in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Anmerkung in eigener Sache: Süddeutsche.de hat schon vor Monaten die Regeln festgelegt, wie andere Seiten und Dienste Artikelausschnitte der Webseite nutzen dürfen - sie finden sich unter sz.de/copyright und legen im Kern drei Sätze als Grenze fest. Aggregatoren wie Rivva wurde zugesichert, dass sie weiter Snippets nutzen dürfen.

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