Umstrittene Schnüffelsoftware:Wie geht es weiter mit dem Bayerntrojaner?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann findet, dass sich alle Vorwürfe zum illegalen Einsatz des Staatstrojaners als haltlos erwiesen hätten. Wie geht es also weiter mit der umstrittenen Lausch-Software?

Code-Teile zu 'Spionage-Software'

Teile des Computer-Codes des Bayerntrojaners: Alles in Ordnung, meint der Minister.

(Foto: dpa)

Ich war nach der Veröffentlichung des Prüfberichts durch den bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten (pdf hier) gelinde gesagt entsetzt: Alle Vorwürfe hätten sich als haltlos erwiesen, interpretierte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann die Analyse. Ein Fazit, das dem gesunden Menschenverstand deutlich entgegenläuft.

Frank Rieger vom CCC hat in der FAS dazu bereits angemerkt: "Dass sich Politiker mit dieser Einstellung erdreisten können, das Vertrauen der Bürger einzufordern und hintenrum die kontinuierliche Missachtung des Verfassungsgerichts dulden, scheint langsam zur Normalität zu werden."

Ich habe am Dienstag (7.8.2012) nochmal beim bayerischen Innenministerium nachgefragt, wie es mit den Bayerntrojaner weitergehen soll. Von den sechs Fragen ist eine taktisch, die Antworten geben wenig Aufschluss, ich veröffentliche sie hier dennoch zur Dokumentation, falls jemand sie zur Recherche oder Analyse benötigt.

1. Wird die Software für Quellen-TKÜ von Digitask vom LKA in seiner aktuellen Form wieder eingesetzt werden?

Wie Innenminister Herrmann bereits im Rahmen seines Pressegesprächs anlässlich der Veröffentlichung des Prüfberichts zu Quellen-TKÜ-Maßnahmen durch den Bayer. Datenschutzbeauftragten am 02.08.2012 betonte, kann die Software aufgrund der Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs nicht mehr eingesetzt werden.

2. Wie bewertet das STMI eine mögliche Aufklärungslücke, die durch die Tatsache entstanden ist, dass derzeit kein Einsatz der Quellen-TKÜ möglich ist?

Innenminister Herrmann hat stets betont, dass die Quellen-TKÜ für die polizeiliche Praxis ein äußerst wichtiges Ermittlungsinstrument darstellt. Ohne sie ist die Aufklärung schwerster Straftaten im Einzelfall nicht möglich oder wesentlich erschwert.

3. Wie ist der Zeitplan für eine mögliche Weiterentwicklung der Software?

In Abstimmung mit Bund und Ländern ist das Bundeskriminalamt mit der Entwicklung einer eigenen Software beauftragt worden, wofür eine mehrjährige Entwicklungsdauer veranschlagt wurde. Bayern wird in Abstimmung mit den anderen Ländern und dem Bund zwischenzeitlich als Übergangslösung auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen. Eine solche Software kann erst eingesetzt werden, wenn sie insbesondere vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingehend geprüft wurde. Wann eine einsetzbare Software zur Verfügung steht, kann aktuell noch nicht abgesehen werden.

4. Welche Funktionen wird eine mögliche neue Software zur Quellen-TKÜ - in Anbetracht des Prüfberichts des Landesdatenschutzbeauftragten - nicht mehr enthalten?

Die neue Software wird sich an den Kriterien einer standardisierten Leistungsbeschreibung, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung Bayerns erarbeitet worden sind, orientieren. Die vom Bayer. Datenschutzbeauftragten in seinem Prüfbericht vorgebrachten datenschutzrechtlichen Hinweise werden vom Bayer. Landeskriminalamt sorgfältig geprüft und bei der datenschutzrechtlichen Fortentwicklung der Quellen-TKÜ-Software ebenfalls einbezogen.

5. Wird man möglicherweise weiter auf Software der Firma Digitask zurückgreifen?

Erst wenn die Prüfverfahren abgeschlossen und die standardisierte Leistungsbeschreibung zwischen Bund und den Ländern abschließend abgestimmt ist, werden mögliche kommerzielle Anbieter ihre Software entsprechend anpassen können. Dementsprechend können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu möglichen Anbietern getroffen werden.

6. Überlegt das STMI, solche Software selber durch das LKA entwickeln zu lassen?

Siehe Frage 3

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Klar ist also, dass keine neue Software ohne vorherige Analyse durch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz verwendet werden soll. Bei der Antwort auf Frage 3 sei angemerkt, dass die angesprochene Übergangslösung durchaus länger gebraucht werden könnte (dies auch der Hintergrund für Frage 6): Im Mai hat der Spiegel berichtet, dass das BKA mit der Entwicklung eines hauseigenen Staatstrojaners überfordert ist.

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