Ulrich Kelber:"Upload-Filter halten wir für falsch und gefährlich"

Ulrich Kelber (SPD)

Der neue Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) ist gelernter Informatiker.

(Foto: Susie Knoll)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor den Folgen der EU-Urheberrechtsreform und erklärt, warum er dringend davon abrät, Whatsapp auf einem beruflichen Smartphone zu nutzen.

Interview von Simon Hurtz

SZ: Die entscheidende Abstimmung über die Reform des EU-Urheberrechts steht kurz bevor. Besonders umstritten ist Artikel 13, der zu Upload-Filtern führen könnte. Was halten Sie als Datenschützer davon?

Ulrich Kelber: Wir befürchten, dass die ohnehin dominanten Plattformen noch mächtiger werden. Um den Anforderungen von Artikel 13 zu entsprechen, benötigt es Upload-Filter. Die werden aber nicht alle Anbieter entwickeln können, sondern nur einige wenige. Dann laufen noch mehr Daten durch die Hände der großen amerikanischen Internetkonzerne, die dann noch mehr über alle Nutzer erfahren. Upload-Filter halten wir deshalb für falsch und gefährlich.

Geht es nur um Machtverhältnisse, oder wären Upload-Filter auch ein datenschutzrechtliches Problem, weil sie in die Privatsphäre eingreifen?

Um das zu beurteilen, müssten wir die exakte technische Ausgestaltung kennen. Die liegt uns nicht vor. Wie das genau funktionieren wird, weiß vermutlich noch niemand. Klar ist aber, dass es nicht Hunderte Filter geben wird, sondern nur eine Handvoll. Kleinere Plattformen müssten die Software von den großen Unternehmen einkaufen oder lizenzieren. Diese könnten dann das Nutzerverhalten auf mehreren Plattformen überwachen. Das ist aus Sicht eines Datenschützers natürlich hochproblematisch.

Ein anderes EU-Projekt hat fast genauso große Verunsicherung ausgelöst: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bald steht der erste Jahrestag an. Wie fällt ihr vorläufiges Fazit aus?

Die DSGVO hat sich zum Exportschlager gewandelt. Sie setzt weltweit Standards, weil immer mehr Staaten ihr grundsätzliches Prinzip übernehmen wollen. Beispiele hierfür sind Japan und Kalifornien, aber auch in Asien und Lateinamerika gibt es ein großes Interesse. Damit scheint sich die Hoffnung zu realisieren, mit der DSGVO einen globalen Maßstab für den Datenschutz zu setzen.

Man könnte also sagen, dass die Aufregung übertrieben war, die kurz vor dem Stichtag am 25. Mai 2018 um sich gegriffen hat?

Es gab auf jeden Fall viele Übertreibungen, Falschdarstellungen und Missverständnisse. Dazu haben auch Leute beigetragen, die aus Eigeninteresse Verunsicherung geschürt haben. Manche haben sich Aufträge erhofft, andere wollten den Datenschutz insgesamt diskreditieren. Es gibt aber auch berechtigte Kritik. Das betrifft vor allem den Aufwand für Dokumentationspflichten. Da wollen und müssen wir nachbessern. Wir werden dieses Thema in den Fokus nehmen, wenn wir das Gesetz im kommenden Jahr evaluieren.

Wenn wir von der Einführung der DSGVO nochmal ein knappes halbes Jahr zurückgehen, landen wir beim dritten großen digitalen Gesetzesvorhaben, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Damals hätte man den Eindruck gewinnen können, das Ende der freien Meinungsäußerung stünde bevor. War die Sorge vor Zensur berechtigt?

Eins kann man auf jeden Fall festhalten, sowohl bei DSGVO als auch beim NetzDG: Die zentralen Prophezeiungen der Gegner, also eine angeblich drohende Abmahnwelle und das sogenannte Overblocking, sind beide nicht eingetroffen. Trotzdem müssen wir solche Gesetze sorgfältig prüfen und zum Beispiel fragen: Hat das NetzDG einen Chilling-Effekt ausgelöst, sodass Menschen sich von vornherein selbst zensieren?

Zweimal hat sich also herausgestellt: Die Panik war übertrieben. Könnte es sein, dass wir in einem Jahr dasselbe über die Urheberrechtsreform sagen? Werden Upload-Filter das neue NetzDG: heißer gekocht als gegessen?

Ich halte die Kritik an der Urheberrechtsreform für weitaus fundierter. Um zu verhindern, dass ein mutmaßlich rechtswidriger Inhalt online gestellt wird, habe ich genau zwei Möglichkeiten: Entweder besorge ich mir die Lizenzen für alle Inhalte. Das ist theoretisch kompliziert und praktisch vermutlich völlig unmöglich, erst recht für kleinere Plattformen. Oder ich muss eben vorab filtern. Mir hat noch niemand einen anderen Weg genannt. Selbst Befürworter der Reform können das nicht leugnen. Und diese Upload-Filter sind ein ganz klarer Eingriff. Maschinen werden nicht in der Lage sein, zuverlässig zwischen legalen und rechtswidrigen Inhalten zu unterscheiden.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Sie laden das Video einer Demo hoch. Im Hintergrund läuft ein urheberrechtlich geschütztes Lied. Die Software erkennt die Hintergrundmusik und blockt den Upload. Dabei geht es im Video aber gar nicht um die Musik, sondern nur darum, die Demo zu zeigen. Tatsächlich ist die Tonqualität der Musik so mies, dass niemand darauf verzichten würde, das Lied zu kaufen, nur weil er es verrauscht und von Stimmengewirr übertönt auf Youtube hören kann. Bringen Sie diese Unterscheidung mal einer Maschine bei ... Und um sicherzugehen, werden die Plattformen eher blocken als durchlassen.

In Berlin warnt die Digitalisierungsbeauftragte Dorothee Bär vor strengen Datenschutzgesetzen, aus Sorge um den Fortschritt im Gesundheitswesen. Auch die Bundeskanzlerin hat mehrfach gesagt, dass Datensparsamkeit nicht die Richtschnur sein dürfe, Datenschutz könne sonst die deutsche Wirtschaft ausbremsen. Was antworten Sie als Datenschutzbeauftragter?

Datensparsamkeit ist geltendes europäisches Recht. Als die Kanzlerin das 2017 gesagt hat, war das Gesetz bereits beschlossen. Das habe ich damals überhaupt nicht verstanden. Ich glaube, dass Frau Merkel einfach schlecht vorbereitet wurde.

Und Dorothee Bär?

Von ihr bekomme ich auf meine Gegenfrage keine Antwort, nämlich: "Welches Gesetz genau steht welchem medizinischen Fortschritt entgegen?" Die großen Projekte wie die elektronische Gesundheitskarte stocken nicht aufgrund des Datenschutzes, sondern wegen anderer Probleme. Aus gutem Grund ist die Schweigepflicht der Ärzte zusammen mit dem Beichtgeheimnis vermutlich die älteste Datenschutzregelung, die wir kennen. Das betrifft den sensibelsten Bereich, den man sich vorstellen kann.

"Ich verwende kein Whatsapp, weil ich das nicht verantworten kann"

Mit der Bundesregierung stimmen Sie als Datenschützer also nicht immer überein. Aber noch viel öfter ärgern Sie sich über Unternehmen. Welche Konzerne machen Ihnen im Moment die größten Sorgen?

Das sind natürlich Facebook und Google. Allein aufgrund ihrer Größe und der Zahl ihrer Nutzer. Wobei sie ja nicht nur Daten von Menschen sammeln, die sich dort anmelden, sondern ihre Fühler ins gesamte Netz ausstrecken. Insbesondere bei Facebook wird jede Woche über einen möglichen neuen Datenschutzverstoß gesprochen. Wir müssen aber auch bei Start-ups im Versicherungs-, Finanz- und Gesundheitsbereich sehr genau hingucken.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat kürzlich angekündigt, das Thema Privatsphäre zum neuen Markenkern von Facebook zu machen. Das müsste doch ganz in Ihrem Sinne sein?

Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Bislang lief es doch immer so: Wenn Facebook erwischt wurde, haben sie vielleicht ein bisschen was verändert und leise sorry gesagt. Und dann wurde kurze Zeit später ein noch größerer Hammer bekannt. Zuckerberg hat vor allem über Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesprochen. Auch wenn das aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist, könnte die Verschlüsselung zu einer Form der Kundenbindung bis hin zur Kundenfesselung führen. Vor allem, wenn man dann noch weiß, dass Facebook die Chats von Whatsapp, Instagram und dem eigenen Messenger zusammenführen will. Da wird der Markt für die Konkurrenz schnell sehr klein.

Was hätten Sie sich denn von Zuckerberg gewünscht?

Er hat kaum darüber gesprochen, was Facebook selbst mit all den Nutzerdaten, Verkehrsdaten und Metadaten anstellt. Da hieß es dann bloß: Vielleicht müssen wir sie nicht ganz so lang aufbewahren und womöglich sollten wir uns manchmal Gedanken machen, ob wir sie gar nicht speichern. Das ist mir zu wenig. Also lieber Mark, beim nächsten Mal dann: "Wir werden aufhören, unsere Kunden auszuspionieren und gar keine Daten von Menschen sammeln, die kein Konto bei uns haben." Das wäre doch mal eine Ansage.

Sie haben erwähnt, dass Facebook eine gemeinsame technische Plattform für seine Dienste und Messenger entwickeln will. Dabei würden die Daten von Milliarden Menschen zusammengeführt. Lässt sich das überhaupt durchführen, ohne gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen?

Soweit wir das wissen, sind die Überlegungen in einem sehr frühen Stadium. Deswegen kann man das noch nicht beurteilen. Sicherlich wäre es danach noch leichter, plattformübergreifende Nutzerprofile anzulegen. Und der Lock-in-Effekt wäre noch extremer. Ich weiß aber, dass die zuständige irische Kollegin Facebook bereits um Informationen gebeten hat. Sie wird uns da auf dem Laufenden halten, und wir werden das kritisch begleiten.

Ihr Hamburger Kollege Johannes Caspar hat sich mehrfach mit Facebook unter anderem wegen Whatsapp angelegt. Er wirft dem Unternehmen "Irreführung" vor und verlangt, dass Nutzerdaten nicht mehr an Facebook weitergegeben werden. Facebook nimmt das nicht besonders ernst. Gibt es irgendeine Handhabe, um Whatsapp und Facebook an die Leine zu legen?

Zum Zeitpunkt von Caspars Anordnung lag keine gültige Einwilligung der Whatsapp- Nutzer vor. Facebooks Vorgehen war damit rechtswidrig. Nach dem neuen EU-Recht ist mittlerweile aber die irische Kollegin zuständig. Die muss jetzt einen Entwurf für ihre abschließende Beurteilung vorlegen. Als Reaktion sind theoretisch viele Maßnahmen möglich, von Anordnungen bis zu Geldbußen. Es ist auch denkbar, dass Facebook nachweisen muss, dass es die Daten wieder entflochten hat.

Whatsapp greift auch auf das Adressbuch zu und liest die Kontakte aus. Kann ich so einen Messenger im geschäftlichen Kontext legal nutzen?

Das geht schon. Aber sie brauchen die Einwilligung.

Von jedem Kontakt?

Von jeder einzelnen Person aus dem Adressbuch.

Whatsapp auf einem Smartphone mit beruflichen Kontakten legal zu nutzen, ist also schwierig bis unmöglich?

Sagen wir es so: Mein Rat wäre es, die berufliche und private Nutzung strikt zu trennen.

Können Sie Alternativen empfehlen?

Ich empfehle keine einzelnen Anwendungen. Ich habe mal gesagt, dass ich selbst auf meinen Geräten kein Whatsapp verwende. Das hat zu Kritik geführt. Ich wiederhole es hiermit aber gern, weil ich das einfach nicht verantworten kann. Stattdessen nutze ich mit unterschiedlichen Kontakten unterschiedliche Messenger, und das klappt im Alltag gut.

Datenschutz und Privatsphäre sind nicht besonders sexy. Wie wollen Sie versuchen, Menschen dafür zu interessieren?

Das tun sie doch bereits, ganz ohne mein Zutun: Zum einen sind die Leute bereits sensibler im Umgang mit Daten geworden. Telefonnummern weitergeben, Fotos in die Öffentlichkeit stellen, damit sind sie vorsichtiger. Zum anderen hat sich die Zahl der Eingaben bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden verdreifacht. Es gibt also ein deutlich größeres Bewusstsein. Allerdings muss auch nicht jedes Thema sexy sein. Die Menschen erwarten zurecht, dass die Unternehmen sich an Recht und Gesetz halten. Sie erwarten vom Staat, dass er Grundrechte schützt. Gut wäre es, wenn sie zusätzlich noch eine etwas höhere digitale Kompetenz entwickeln. Denn ganz ohne Selbstschutz geht es auch nicht.

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