Süddeutsche Zeitung

Überwachung:Bundestrojaner - ein Horrorszenario wird Realität

Der Staat will die Computer der Bürger kontrollieren, obwohl die so etwas sind wie ihre ausgelagerten Gehirne. Die Frage ist, ob Richter ein TÜV für Wanzen sein können.

Kommentar von Heribert Prantl

Einem Staat unter der Kanzlerschaft des Dr. Mabuse könnte es einfallen, bestimmten Bürgern einen Chip in den Kopf zu pflanzen, um so ihr Denken zu kontrollieren. Das ist Science-Fiction, das ist ein Spiel mit dem Horror.

Nun ist ein privater Computer aber so etwas wie ein ausgelagertes Gehirn, ein Gedächtnisspeicher. Und der staatliche Wunsch, diesen Speicher zu kontrollieren, ist kein fernes Horrorszenario, sondern aktuelle Realität: Seit mehr als zehn Jahren suchen die Sicherheitsbehörden nach tatsächlichen Mitteln und rechtlichen Möglichkeiten, mittels Viren, Trojaner genannt, in private Computer einzudringen und diese in staatliche Spionageanlagen zu verwandeln. Ein neuer Trojaner steht kurz vor dem Einsatz. Das Verfassungsgericht ist schuld daran, dass es überhaupt solche Pläne geben darf. Es hat die staatliche Online-Durchsuchung nicht rundweg verboten, sondern versucht, sie rechtsstaatlich zu regeln; es hat einen TÜV für Computerwanzen vorgeschrieben: Die Wanzen, via Internet eingeschleust, sollen so konstruiert sein, dass sie nur Kommunikationsvorgänge überwachen, nicht aber die Tastatur mitlesen und Speicher abschöpfen können. Ein Richter soll das Ganze kontrollieren. Kann er das? Wanzen domestizieren?

Die Beweislast trägt der Staat: Er muss beweisen, dass es grundrechtskonforme Wanzen gibt. Wenn nicht, dürfen sie nicht eingesetzt werden.

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Quelle:
SZ vom 23.02.2016/jab
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