Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Donald Trump darf seine Kritiker nicht bei Twitter blockieren

  • Wer Trumps Tweets kritisch kommentierte, wurde mitunter blockiert und von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen.
  • Mehrere Twitter-Nutzer haben dagegen erfolgreich geklagt. Ein Berufungsgericht bestätigte jetzt ein Urteil aus erster Instanz.
  • Als Vertreter des Staates, verstoße der Präsident beim Blockieren einzelner Nutzer gegen die Meinungsfreiheit, urteilte der Richter.

Dem Präsidenten der Vereinigten Staaten folgen 62 Millionen Menschen auf seinem Twitter-Account. Einige kritische Kommentatoren aber würde Donald Trump lieber blockieren, damit sie seine Tweets nicht mehr lesen und beantworten können. Mehrere Betroffene hatten dagegen geklagt. Ein Berufungsgericht in New York gab ihnen jetzt Recht.

Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter so intensiv wie kein US-Präsident vor ihm - etwa um politische Entscheidungen oder Personalwechsel zu verkünden. Er teilt in seinen Tweets selbst oft heftig und bisweilen derbe gegen Kritiker aus. Als Vertreter des Staates aber dürfe er nicht andere Nutzer von der öffentlichen Diskussion ausschließen, nur weil ihm deren Äußerungen nicht gefielen, urteilt das Gericht. Ein solches Vorgehen sei nicht vereinbar mit dem ersten Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit schützt. "Wenn der Erste Zusatzartikel irgendetwas bedeutet, dann, dass die beste Antwort auf missliebige Rede über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse mehr Rede ist, nicht weniger", schreibt Richter Barrington D. Parker in seinem Urteil. Das Gericht bestätigt damit eine Entscheidung, die bereits ein Bundesgericht im vergangenen Jahr in erster Instanz getroffen hatte. Trump hatte Berufung eingelegt.

Auch Autor Stephen King war gesperrt worden

Angestrengt hatte den Prozess ein Institut der Columbia University im Namen von sieben von Trump blockierten Personen - darunter waren auch der Autor Stephen King und das Model Chrissy Teigen. Jameel Jaffer, Direktor des Knight First Amendment Instituts an der Columbia Universität, das gegründet wurde, um die Rede- und Pressefreiheit im digitalen Zeitalter zu verteidigen, wertete das neue Urteil als Garantie dafür, dass Menschen nicht wegen ihrer Ansichten von Debatten in sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden. Seit der Gerichtsentscheidung wurde die Sperrung von rund 75 Nutzern aufgehoben, gab das Institut bekannt. Für rund 30 weitere Nutzer bleibe das Einsehen und Kommentieren von Trumps Tweets vorerst aber weiter gesperrt.

Das US-Justizministerium kündigte an, mögliche weitere Schritte zu prüfen. Das Urteil des Berufungsgerichts in Manhattan sei enttäuschend, sagte eine Sprecherin. "Präsident Trumps Entscheidung, Nutzer von seinem persönlichen Twitter-Account zu blockieren, verstößt nicht gegen den Ersten Zusatzartikel", bekräftigte sie in einer E-Mail. Ähnlich hatte das Justizministerium bereits während des Verfahrens argumentiert. Es erklärte, Trumps Twitter-Konto sei lange vor dessen Amtsantritt eingerichtet worden und er handele als Privatperson, wenn er Nutzer blockiere. Richter Parker stellte das schon damals in Frage.

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